SZ: Keine Spendenvereinbarung zwischen Steinbrück und Agentur

Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lässt alle Vorwürfe zurückweisen, er habe ein Vortragshonorar absprachewidrig nicht gespendet, sondern selbst einbehalten. In dem Streit geht es um das höchste der 89 Redehonorare, die Steinbrück in dieser Legislaturperiode erhalten hat: Für den Auftritt beim „Atriumtalk“ der Stadtwerke Bochum im November 2011 hatte er 25.000 Euro bekommen. Nach Angaben der Stadtwerke Bochum handelte es sich beim Atriumtalk um eine „Charity-Veranstaltung“, deren Gäste mit der Maßgabe eingeladen würden, den Betrag an eine vom Talk-Gast zu benennende karitative Einrichtung zu spenden.

Die SPD-Zentrale wies die Darstellung der Stadtwerke gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe) zurück. Sie wies darauf hin, dass alle Vereinbarungen für den Auftritt ausnahmslos mit einer Agentur getroffen worden seien – mit den Stadtwerken habe es keinen Kontakt gegeben. Die „Süddeutsche Zeitung“ durfte den gesamten Schriftwechsel zwischen der Agentur und Steinbrücks Büro einsehen. Darin ist tatsächlich an keiner Stelle von einer Spende die Rede. Im Angebot der Medienagentur an Steinbrück heißt es ohne jede Einschränkung, er solle für seinen Auftritt „die Reisekosten und ein Honorar in Höhe von 25.000 Euro“ erhalten. Statt einer Spende werden in dem Schriftwechsel eine Vielzahl von Details vereinbart – bis hin zu den Gästen am Tisch von Steinbrück (unter anderem Klaus Lage, Franz und Michelle Müntefering sowie der Sportreporter Werner Hansch). Nach der Veranstaltung blieb die Agentur Steinbrück das Geld zunächst schuldig. Erst nach einer zweiten Aufforderung überwies sie fünf Monate nach der Rede das Honorar. Unklar ist nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ noch, ob Steinbrück von Bundestagspräsident Norbert Lammert wegen seines Versäumnisses beim Anzeigen zweier anderer Honorare ermahnt wird. Steinbrück hatte am Dienstag eingestanden, das Anzeigen zweier meldepflichtiger Vorträge „verschwitzt“ zu haben. Die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verpflichten Lammert, bei „Anhaltspunkten“ für Verstöße gegen die Anzeigepflicht eine „Prüfung“ einzuleiten. Bei „leichter Fahrlässigkeit“, dazu gehört eine Überschreitung von Anzeigefristen wie sie Steinbrück jetzt passiert ist, muss der Abgeordnete „ermahnt“ werden.