Bundesagentur für Arbeit
dts Nachrichtenagentur
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird im nächsten Jahr einem Medienbericht zufolge wieder in die roten Zahlen rutschen: Der Vorstand mit Frank-Jürgen Weise an der Spitze rechnet nach Informationen der Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe) im Haushaltsentwurf 2013 mit einem Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Der Vorstand gehe dabei von einer durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,9 Millionen und einem Wirtschaftswachstum von einem Prozent aus. Die Einschätzung der Arbeitsmarktentwicklung sei damit pessimistischer geworden.
Bislang erwartete die Bundesagentur in ihrer Finanzplanung für 2013, dass die Arbeitslosigkeit auf 2,78 Millionen sinken könnte. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld werden in den Entwurf leicht erhöht. Auch die Mittel für das Kurzarbeitergeld von derzeit knapp 500 Millionen werden leicht aufgestockt. Für großzügige Kurzarbeiterregelungen, wie sie Gewerkschaften und Arbeitgeber fordern, wäre damit kein Geld da. Das operative Defizit aus dem Jahr 2013 muss allerdings nicht durch ein Darlehen des Bundes gedeckt werden, da die Bundesagentur in diesem Jahr mit einem Überschuss von mehr als zwei Milliarden Euro rechnet. Mehr als die Hälfte dieses Finanzpolsters wäre damit aber aufgezehrt. Hauptgrund für die Finanzmisere der Arbeitsagenturen ist allerdings nicht der schwächelnde Arbeitsmarkt. Schuld ist ein tiefer Griff der schwarz-gelben Bundesregierung in die Kasse der Bundesagentur. Rund 3,5 Milliarden Euro leitet der Bund 2013 in die eigene Kasse um, hieß es in Kreisen des Verwaltungsrates. Zur Senkung der Beitragssätze hatte die Arbeitsverwaltung in der Vergangenheit Milliardenbeträge aus der erhöhten Mehrwertsteuer bekommen. 2012 waren es 7,3 Milliarden Euro. Diese Gelder werden nun gestrichen. Im Gegenzug entfällt aber auch die Überweisung des sogenannten „Eingliederungsbeitrags“ in Höhe von vier Milliarden Euro von Nürnberg nach Berlin. Mit dem Geld beteiligt sich die Bundesagentur zur Hälfte an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für die Hartz-IV-Empfänger. Arbeitgeber und Gewerkschaften im Verwaltungsrat hatten gegen das Anzapfen der Beitragsgelder durch den Bund geklagt. Ein Erfolg der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hätte ein Milliardenloch in den Bundeshaushalt gerissen.