Gewerbesteuer-Splitting für Solaranlagen ab 2013

Standortgemeinden profitieren zukünftig: Bundestag beschließt Zerlegung der Gewerbesteuer

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Dank des beschlossenen Gewerbesteuer-Splittings durch den Bundestag können ab 2013 auch die Gemeinden, in denen Photovoltaik-Anlagen installiert wurden, finanziell von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Was dies bedeutet und welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die Akzeptanz in der Bevölkerung hat, wird im Folgenden erläutert.

Bisher gab es noch keine Zerlegung der Gewerbesteuereinnahmen, sodass nur die Gemeinde, in welcher der Anlagenbetreiber ansässig war, von den Einnahmen profitierte. Die Standortgemeinden, in denen die Photovoltaik-Anlagen installiert worden sind, gingen hingegen leer aus. Diese Regelung änderte der Bundestag vergangene Woche, sodass ab dem nächsten Jahr 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen an die Standortgemeinde fließen und 30 Prozent an die Betreibergemeinde. „Die Entscheidung des Bundestages führt dazu, dass die Einnahmen der Gewerbesteuer direkt an die Bürger, die in der näheren Umgebung zur Solaranlage leben, weitergegeben werden“, erklärt Philipp Jorek vom Fachmagazin für Photovoltaik www.photovoltaik-praxis.de „Dies hat zur Folge, dass sich die Akzeptanz der Bürger bezüglich einer Solaranlage weiter erhöht und damit auch die Bereitschaft zur Installation einer Anlage auf dem eigenen Hausdach positiv beeinflusst wird“ so Jorek weiter. „Die deutsche Solarbranche musste in der letzten Zeit mit großen Herausforderungen und Kürzungen der Solarstromvergütung kämpfen, sodass diese Novelle als postitive Entwicklung angesehen werden kann.“

Der Gesetzesgeber hat für die Regelung eine Übergangszeit von 10 Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Novelle ab 2013 zunächst nur für neue Solaranlagen gültig ist. Erst ab 2023 gilt die Regelung für alle Anlagen. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.

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