Im Pflegefall kein Geld für Medikamente, Ärzte und Helfer zu haben und dabei noch auf die eigenen Kinder angewiesen zu sein.
Ohne Pflegezusatzversicherung droht genau diese Situation.
Eigene Einkünfte decken Pflegekosten nur selten in voller Höhe ab.
Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass 21% der Deutschen gar nicht wissen, dass Sie sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Eltern gegebenenfalls an den Kosten beteiligen müssen. Doch exakt mit dieser Frage müssen sich viele Angehörige mit zunehmendem Alter ihrer Eltern auseinandersetzen. Denn viele verzichten nach wie vor auf den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Muss ein Elternteil ins Pflegeheim und reicht die vorhandene Rente nicht aus, dann bittet das Sozialamt sehr oft die Kinder zur Kasse. Ein Umstand, der angesichts der hohen Pflegekosten zuletzt immer häufiger eintrat. Allein die Nacht-und-Tag-Betreuung daheim durch einen ambulanten Pflegedienst verschlingt jeden Monat schnell über 2.000 EUR. Gut, wer in so einer Situation über eine Pflegezusatzversicherung verfügt. Wird ein Schwerkranker im Heim gepflegt, wird nicht selten rund das Doppelte fällig. Diese hohen finanziellen Aufwendungen lassen sich allein aus einer durchschnittlichen Rente plus den Zuzahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – somit ohne Pflegezusatzversicherung – nur in den seltensten Fällen stemmen.
Wer keine Pflegezusatzversicherung vorweisen kann muss im nächsten Schritt für die Deckung der Pflegekosten solange auf die eigenen Ersparnisse zurückgreifen, bis schließlich das gesamte eigene Vermögen und das des Ehepartners aufgebraucht ist. Anschließend springt der Staat ein, allerdings auch nur kurzfristig. Denn dieser wendet sich in Form des örtlichen Sozialamtes an die Kinder und unter Umständen sogar an die Enkelkinder. Diese dürfen sich sodann an der Versorgung ihrer Großeltern oder Eltern auf der Basis des finanziell Möglichen beteiligen. Es sei denn, Letztere besitzen eine Pflegezusatzversicherung.
Einen Überblick zum Thema Pflegezusatzversicherung verschafft die Seite www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com.
Kinder müssen für die fehlende Pflegezusatzversicherung geradestehen.
Die Höhe dieser Beteiligung ist vom Einkommen des Kindes sowie seiner eigenen familiären Situation abhängig. Der Staat macht allerdings nicht beim Gehalt halt. So können auch Einkünfte aus Vermögenswerten wie Zinsen oder Mieteinnahmen herangezogen werden. Für das zum elterlichen Unterhalt verpflichtete Kind gilt ein monatlicher Selbstbehalt von 1.500 EUR. Für einen Ehepartner kommt ein Selbstbehalt von mindestens 1.200 EUR dazu. Bis zu dieser Höhe sind die Einnahmen des Kindes unantastbar. Ferner werden auch etwaige Unterhaltszahlungen an eigene Kinder berücksichtigt und demnach verrechnet. Dies gilt im Übrigen auch für Zahlungen in die eigene Altersvorsorge wie Renten- und Lebensversicherungen sowie Kreditaufwendungen in Form von Tilgungs- und Zinsraten.
In die Pflege der Eltern fließt schlussendlich die Hälfte des darüber hinaus noch verfügbaren Einkommens. Neben den Beträgen zur Altersvorsorge akzeptieren die Behörden auch eine selbstgenutzte Immobilie als Schonvermögen, sofern diese auch tatsächlich der eigenen Lebenssituation angemessen ist. Allerdings kann die hierdurch eingesparte Miete dem eigenen Haushaltseinkommen hinzuaddiert werden. Im schlimmsten Fall muss aufgrund der fehlenden Pflegezusatzversicherung sogar das eigene Heim zur Finanzierung der elterlichen Pflege verkauft werden. In Einzelfällen kann es sogar zur Haftung des Schwiegerkindes kommen. Nämlich dann, wenn dessen Gehalt über dem des Ehepartners liegt und ein Haushaltsnettoeinkommen von über 2.700 EUR netto erzielt wird. Nicht jede Pflegezusatzversicherung deckt allerdings die Kosten vollständig ab.
Informationen rund um das Thema Pflegezusatzversicherung gibt es auf www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com.
Im Alter den eigenen Kindern auf der Tasche zu liegen – für viele Deutsche eine schlimme Vorstellung. Dieser Albtraum könnte allerdings für viele Menschen wahr werden. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten nie in voller Höhe. Diese Lücken lassen sich nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen.
Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.
Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de