Sankt Augustin, 26. Oktober 2012 – Vor allem FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) und KWs (Kohlenwasserstoffe) gefährden die lebenswichtige Ozonschicht der Erde und dürfen deshalb seit 1995 nicht mehr als Kühlmittel oder Isolationsschaum für Kühlschränke verbaut werden. Trotzdem bedrohen sie weiter die Umwelt, denn allein in Deutschland sind noch über 40 Millionen Kühlgeräte mit insgesamt 23,5 Milliarden Gramm FCKW im Einsatz. Ihre Entsorgung verlangt besondere Sorgfalt. Unternehmen, die das RAL Gütezeichen Rückproduktion von Kühlgeräten tragen, stellen das sicher. Bei der Verwertung von Kühlgeräten unterstützen sie durch die konsequente Umsetzung der Gütesicherung Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften. Die damit verbundenen Anforderungen wurden im Oktober 2012 grundlegend überarbeitet.
Die Rückproduktion von Kühlgeräten umfasst alle Arbeitsschritte vom Erfassen und der Lagerung der Geräte, über die sichere Entsorgung der Schadstoffe bis hin zur Aufbereitung der wiederverwertbaren Bauteile und Materialien. Beim Transport und bei der Lagerung wird beispielsweise darauf geachtet, dass die Geräte vor Beschädigung geschützt werden und keine ozonschädigende Gase austreten können. Kühlmittel und Kältemaschinenöl werden gemeinsam aus dem Kühlkreislauf abgesaugt und anschließend getrennt, wobei eine Mindestmenge an FCKW zurückgewonnen werden muss. Gleiches gilt für die FCKW aus PUR-Schaum, der zur Isolation der Kühlgeräte verwendet und komplett vom Gehäuse abgetrennt wird. Alle Stoffe müssen nach der Rückgewinnung so gelagert werden, dass keine Umweltschäden entstehen können.
Fachpersonal und lückenlose Dokumentation
Besondere Anforderungen gelten darüber hinaus für den Brand- und Explosionsschutz sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter und der umliegenden Gebäude. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Rückproduktion von qualifiziertem Fachpersonal vorgenommen wird, zudem führen sie ein Betriebstagebuch. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitsschritte lückenlos dokumentiert und alle Materialien erfasst werden. Zudem lassen die Unternehmen regelmäßig von neutraler Seite überprüfen, dass sie alle Anforderungen einhalten.
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung
Seit 1925 vergibt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. neutral und unabhängig Gütezeichen. Für die Vergabe müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden, die RAL gemeinsam mit anderen neutralen Einrichtungen festlegt. Träger eines Gütezeichens sind die Gütegemeinschaften. Diesen schließen sich Unternehmen der jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsgruppe an, die freiwillig die Güte- und Prüfbestimmungen einhalten. Die Einhaltung der jeweiligen Qualitätsanforderungen wird von den Unternehmen selbst und von unabhängiger, externer Seite regelmäßig geprüft. Besonderheit der RAL Gütezeichen ist ihre hohe Zuverlässigkeit und Neutralität. Darüber wacht in der Gütegemeinschaft ein Güteausschuss, dem neben Unternehmen Vertreter neutraler Institutionen angehören können. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften und über 160 Gütezeichen aus fast allen Lebensbereichen. Die Begriffe Gütezeichen und Gütesiegel dürfen nur für Kennzeichnungen verwendet werden, die nach einem besonderen Prüfverfahren gemäß den Grundsätzen für Gütezeichen geschaffen werden.
Kontakt:
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
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