Über die Parteigrenzen hinweg haben sich Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen auf eine Reform des Steuersystems verständigt: Zentraler Punkt ist eine weitere Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Nach einem der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) vorliegenden Gesetzesentwurf wollen sie elf Vorschläge in den Bundesrat einbringen, die vor allem der Steuervereinfachung dienen. Wegen der knappen Kassen stehen am Ende zusätzliche Einnahmen von zehn Millionen Euro.
Die Länder wollen den Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 Euro anheben. Damit kann man in der Steuererklärung Werbungskosten von bis zu 1130 Euro geltend machen, ohne dafür Quittungen und Belege vorlegen zu müssen. Jedoch streben die Länder eine Gegenfinanzierung an, die ebenfalls sehr viele Bürger betreffen dürfte. Dazu wollen die Länder an den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen ansetzen. Bislang dürfen die Steuerzahler die Arbeitskosten beim Fiskus geltend machen. Nach Willen der Länder wird dies künftig nicht mehr so einfach gehen. Sie schlagen vor, dass die Kosten erst nach einer Schwelle von 300 Euro geltend gemacht werden können. Das heißt, wenn sich die Arbeitskosten etwa für eine Reparatur des Daches auf 800 Euro belaufen, können künftig nur noch 500 Euro geltend gemacht werden. 400 Millionen Euro will der Staat so zusätzlich einnehmen. „Für Mieter und Hausbesitzer würde das zu finanziellen Einbußen führen“, urteilt der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner. Mehr als 60 Euro pro Jahr würden die Ausfälle aber nicht betragen, da ohnehin nur 20 Prozent der Handwerkerkosten angesetzt werden dürften. Großzügiger soll sich der Fiskus jedoch bei der Anerkennung eines Arbeitszimmers zeigen. Das können gewöhnlich Beschäftigte geltend machen, die an ihrer Arbeitsstätte kein eigenes Büro haben und deshalb einen Arbeitsplatz zu Hause einrichten müssen. Künftig soll hier eine Pauschale gelten. Ohne Nachweise sollen daher Kosten von 100 Euro im Monat geltend gemacht werden können. Die so entstehenden 1.200 Euro sollen gleichzeitig der neue Höchstbetrag sein, den man steuermindernd angeben kann. Derzeit liegt er bei 1.250 Euro. Die Initiative der vier Länder hat gute Aussichten auf Erfolg. Sie haben den Gesetzentwurf auf Weisung der Finanzministerkonferenz ausgearbeitet. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ erwägen auch die Länder Sachsen und Niedersachsen, sich der Initiative anzuschließen. Geplant ist, das Vorhaben am 29. November in dne Bundesrat einzubringen und am 14. Dezember zu beschließen.