Eines ist klar: Im Winter bringen uns Sommerreifen nicht weit und auch die sog. Ganzjahresreifen sind lediglich ein Mittelweg. Deswegen müssen Winterreifen her – auch für 4×4 und SUV!
Die zum Teil „harmlosen“ Winter der vergangenen Jahre lassen viele Automobilisten zur gefährlichen Schlussfolgerung verleiten, dass Winterpneus überflüssig geworden sind. Welch ein Irrtum! Wer schon mal winterliche Verhältnisse mit Sommerreifen antreten musste, weiß wie sich Bremsverhalten und Fahreigenschaft einschränken sobald man auf Fahrbahnglätte trifft; klimatische Bedingungen, die oft auch in milden Wintertagen vorzufinden sind. Setzt „Flockentanz“ ein so verdoppelt sich der Bremsweg mit Sommerreifen. Deshalb sind Winterreifen ein absolutes Muss! Eine Faustregel für den geeigneten Zeitraum für Winterreifen: Von Oktober bis Ostern (O bis O). Wobei man wissen muss, dass mittlerweile viele Länder, unter anderem auch Italien, neue, spezifische Vorschriften nach Provinz/Region für die Benutzung von Winterreifen und/oder Schneeketten geltend macht.
Vorsicht wenn Sie Winterreifen kaufen: Pneus mit dem Symbol „M+S“ (mud and snow / Matsch und Schnee) sind keine Garantie, da es keiner Testpflicht unterliegt. Diese Kennzeichnung wurde auch auf Reifen gefunden, denen die Eignung zum Winterreifen fehlte. Nur das Schneeflocken-Symbol kennzeichnet heuer einen echten Winterreifen aus. Dabei sprechen wir nicht ausschließlich von teuren Produkten; auch günstige Winterreifen besitzen durchaus valide Qualitätsmerkmale. Und hier können wir uns dem neuen EU-Reifenlabel anvertrauen.
Schon vom neuen Reifen-Label gehört?
Diese 2008 vorgeschlagene EU-Verordnung verpflichtet alle Reifenhersteller dazu ab dem 1. November 2012 ihre ab 1. Juli 2012 hergestellten Reifen für leichte bis schwere Nutzfahrzeuge sowie für Pkw’s mit dem neuen EU-Reifenlabel zu versehen. Zweck ist es dem Verbraucher Auskunft über essenzielle Leistungsparameter des Produktes zu geben; d.h. auf dem Reifen-Etikett werden die Testergebnisse zu Kraftstoffeffizienz, Geräuschentwicklung und Haftung auf Nässe ausgewiesen.