Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte jeder Berufstätige abschließen. Denn die BU eine der wichtigsten Versicherungen, die man unbedingt haben sollte. Allein jeder fünfte Deutsche erleidet nämlich in seinem Leben eine Berufsunfähigkeit. Doch bevor ein Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, sollten Verbraucher genau die verschiedenen Vertragsbedingungen (http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com/bu-vertrag/) durchgehen, die in einem BU Tarif enthalten sind. Denn nicht immer sind diese für den Versicherten von Vorteil.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Freie Arztwahl
Eine wichtige Vertragsbedingung, auf welche der Verbraucher bestehen sollte, ist die freie Arztwahl. Sie ermöglicht ihm, bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit zu dem Arzt zu gehen, welchen sich der Verbraucher selber aussucht. Diese Bedingung war nicht immer Teil eines BU Tarifes. Gilt die freie Arztwahl nicht, kann die Versicherung den Versicherten, der an einer Berufsunfähigkeit leidet, zu einem Arzt ihrer Wahl schicken. Dadurch entsteht für den Betroffenen häufig ein Nachteil. Oft wird dann die Berufsunfähigkeit vom Arzt nicht als solche anerkannt. Somit müssen die Berufsunfähigkeitsversicherungen dem Betroffenen keine BU Rente auszahlen. Mit der Bedingung der freien Arztwahl hat die Versicherung allerdings noch die Möglichkeit, den Verbraucher zu einem weiteren Arzt zu schicken, um sich eine zweite Meinung einholen zu können.
BU Vertrag: Nachfolgende Gesundheitsprüfung
Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Folge-Gesundheitsprüfungen. Diese sollten nicht im Berufsunfähigkeitsversicherung Taif enthalten sein. Verbraucher sollten darauf achten, dass nur vor Abschluss eines BU Tarifes eine solche Gesundheitsprüfung (http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com/buv-gesundheitspruefung/) durchgeführt wird. Danach sollten solche nicht mehr durchgeführt werden. Ist dies dennoch Teil des Tarifes, kann es Folgen für den Versicherten haben. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherte seinen Tarif regelmäßig an seine aktuelle Lebenssituation anpassen. Sollte der BU Tarif nun weitere Gesundheitsprüfungen als Vertragsbedingungen enthalten, muss der Verbraucher auch diese regelmäßig durchführen. Dadurch kann es passieren, dass sich durch eine Krankheit der BU Beitrag, den der Versicherte für seinen BU Tarif zahlen muss, erhöht.
Stolperfalle Vorerkrankung
Diejenigen, die schon von einer Krankheit betroffen sind oder waren, können häufig keinen BU Tarif mehr abschließen oder müssen einen hohen Beitrag zahlen. Allerdings muss der Verbraucher dann beachten, dass seine Vorerkrankung in der Regel meist nicht mit in seinem BU Tarif enthalten ist. Sie ist somit nicht versichert. Dies bedeutet, sollte der Verbraucher durch seine Vorerkrankung berufsunfähig werden, bekommt er von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung keine BU Rente ausgezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
Damit dem Versicherten mögliche Nachteile der verschiedenen Vertragsbedingungen erspart bleiben, sollten diese genau vor Abschluss eines BU Tarifes, durchgesehen werden. Ist man sich dennoch nicht sicher, welcher BU Tarif der Richtige und welche Vertragsbedingungen in diesem enthalten sein müssen, ist es sinnvoll, einen unabhängigen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich (http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com/bu-vergleich/) durchzuführen. Mit diesem erhält man einen BU Tarif, der genau an die eigene Lebenssituation angepasst ist. Dadurch bekommt man die Leistungen, die man benötigt, und das zu einem vernünftigen Beitrag und guten BU Vertragsbedingungen. Um nicht nur einen passenden BU Tarif zu bekommen, sondern auch einen günstigen BU Beitrag ist ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich also absolut notwendig und sinnvoll.