Einkommensteuer 2010 Rentner
(NL/1101673562) Die Einkommensteuer für 2010 – Aufforderung der Rentner deutschlandweit !
Hier sieht man exakt die Vorgehensweise – Aufforderungsschreiben ist anonymisiert !
IdNr. 11 222 333 444
(Bitte bei Rückfragen angeben) Telefon 01234/88-0
Finanzamt, PF 123456, 12345 Musterstadt
Herrn/ Frau
Max Mustermann
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt
Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2010 Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung(en) nach § 22a Einkommensteuergesetz (EstG)
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihrem zuständigen Finanzamt liegt eine Rentenbezugsmitteilung vor.
Hiernach haben Sie Rentenbezüge erhalten, die der Besteuerung unterliegen.
Für das Kalenderjahr 2010 wurden dem Finanzamt folgende Daten übermittelt:
Mitteilungspflichtiger: Deutsche Rentenversicherung Bund
Leistungsbetrag: 1.556,97 , zu versteuern nach §22 Nr.1 Satz 3a Doppelbuchst. aa EstG Beginn des Rentenbezugs am 01.02.1997
Mitteilungspflichtiger: Deutsche Rentenversicherung Bund
Leistungsbetrag: 5.199,73 , zu versteuern nach §22 Nr.1 Satz 3a Doppelbuchst. aa EstG Beginn des Rentenbezugs am 01.09.2004
Nach den vorliegenden Daten der Rentenbezugsmitteilung(en) und ggf. weiterreichender Erkenntnisse sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 verpflichtet. (§§ 149, 150 Abgabenordnung mit § 25 EstG und § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)
Ich bitte Sie daher, die Einkommensteuererklärung innerhalb von 4 Wochen einzureichen.
Das Verfahren zur Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen kann dazu führen, dass eine Einkommensteuererklärung ggf. auch dann abzugeben ist, wenn eine Überprüfung bereits zuvor im Rahmen eines Antrags auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfolgt ist. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Sie können die Einkommensteuererklärung auch elektronisch abgeben. Nähere Informationen hierzu können Sie im Internet unter http://www.elster.de erhalten.
Bitte überprüfen Sie bei der Erstellung der angeforderten Steuererklärung(en), ob sich auch für andere Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt. Sollte dies der Fall oder nach Ihrer Einschätzung möglich sein, erstellen Sie bitte auch für diese Jahre die Steuererklärungen.
Geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen bitte unbedingt alle Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre gleichzeitig ab. Bei Zweifelsfragen sollte ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe hinzugezogen werden.
Ein Merkblatt Erläuterungen zur Besteuerung der Altersbezüge habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt
Meine Empfehlung:
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Dieser wird nach eingehender Prüfung feststellen können, für welche Jahre Sie auch rückwirkend noch Einkommensteuererklärungen abgeben müssen.
Denn: reagieren Sie nicht allumfassend auf diese Aufforderung besteht die Möglichkeit, dass dies von den deutsche Finanzbehörden als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden kann.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Rentner bundesweit/weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einkommensteuererklärungen nebst Prüfung der Bescheide
Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Diplom-Wirtschaftsingenieur Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 036961-70933
Fax: 036961-70934
Rentner aus Deutschland werden nun von deutschen Finanzämtern aufgefordert, ab 2010 Einkommensteuererklärungen abzugeben. Oft müssen auch die Steuererklärungen ab 2005 nachgeholt werden.
Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
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