Betreuungsgeld auch für Hartz-IV-Empfänger

Das in der Koalition verabredete Betreuungsgeld soll auch Hartz-IV-Empfängern zugutekommen. Dies gelte aber nur, wenn die Hartz-IV-Empfänger das Geld direkt in einen Riester-Vertrag oder in eine Vorsorge für künftige Bildungskosten stecken, berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Fraktionskreise. Die Koalition steht nach Informationen der Zeitung bei den Verhandlungen um das Betreuungsgeld kurz vor dem Durchbruch.

Demnach soll das Betreuungsgeld wahlweise in bar oder eben für die private Altersvorsorge beziehungsweise für Bildungsinvestitionen gezahlt werden. Wer sich für einen Riester-Vertrag oder für das Bildungssparen entscheidet, soll zusätzlich 15 Euro pro Monat erhalten.