Ex-Verfassungsrichter Papier kritisiert Urteil gegen „Pussy Riot“

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Moskauer Urteil gegen Mitglieder der Punkband „Pussy Riot“ kritisiert. „Die Verurteilung der russischen Musikerinnen zu zwei Jahren Lagerhaft erscheint in jedem Fall unverhältnismäßig“, sagte Papier der „Welt“. Zugleich machte der ehemals höchste Richter der Bundesrepublik deutlich, dass vergleichbares Verhalten wohl auch in Deutschland mit einer Haftstrafe geahndet werden könnte.

„Es käme eine Störung der Religionsausübung in Betracht. Nach Paragraf 167 des Strafgesetzbuches ist in Fällen einer groben Störung des Gottesdienstes oder des beschimpfenden Unfugs in einem Gotteshaus eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich“, sagte er. „Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls.“