Zwischen der Bundesregierung und der Opposition ist ein Streit über den Termin der Bundestagswahl ausgebrochen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe). Vor allem die CSU wünscht sich, dass zwischen der bayerischen Landtagswahl und der Abstimmung im Bund zwei Wochen liegen, die Bundestagswahl müsste dann am 29. September 2013 stattfinden.
Dagegen hat die SPD jetzt Protest eingelegt. Parteichef Sigmar Gabriel sagte der SZ, offensichtlich sei in der Regierung nach der Nominierung von Peer Steinbrück zum Kanzlerkandidaten „die reine Panik ausgebrochen“. Anders sei „nicht zu erklären, dass Union und FDP ernsthaft erwägen, den Termin für die Bundestagswahl in die Ferienzeit von drei SPD-regierten Bundesländern zu legen“. In Hamburg, Berlin und Brandenburg beginnen am 28. September die Herbstferien. Gabriel sagte der SZ, die CSU sträube sich nur deshalb gegen einen gemeinsamen Termin für Bundes- und Landtagswahl, weil sie die Illusion habe, sich „vom absehbaren Absturz der schwarz-gelben Bundesregierung abkoppeln“ zu können. „Um der CSU diese Illusion zu lassen, scheinen einige in der Bundesregierung sogar eine Beugung der Verfassung in Kauf zu nehmen“, sagte der SPD-Chef. Die Bundesregierung kann den Wahltermin nicht nach Gutdünken festlegen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag „frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode“ neu gewählt werden muss. Falls das Parlament nicht vorzeitig aufgelöst wird, muss die Wahl also zwischen dem 28. August und dem 27. Oktober 2013 stattfinden. Das Bundeswahlgesetz ermächtigt den Bundespräsidenten, in diesem Rahmen den Wahltag zu bestimmen. Dabei gibt es für ihn nur eine Einschränkung: Die Abstimmung muss an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Nach ständiger Staatspraxis geht der Entscheidung des Bundespräsidenten jedoch eine Empfehlung der Bundesregierung voraus. Diese wird vom Innenminister vorbereitet. Vor der Wahl 2009 hatte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble dafür seine Länderkollegen, den Bundeswahlleiter und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen konsultiert. Damals sprach sich die „ganz überwiegende Mehrheit“ der Beteiligten für den 27. September 2009 als Wahltag aus. Die Regierung und der Bundespräsident billigten den Termin dann auch. Die Auswahl des konkreten Wahltermins liegt in der Praxis also maßgeblich in der Hand des Innenministers. Dies nährt auch die Befürchtungen der SPD, schließlich ist Hans-Peter Friedrich Mitglied der CSU. In den vergangenen Jahrzehnten war es zwischen allen Beteiligten Konsens, möglichst nicht in Ferienzeiten zu wählen. Dadurch kommen als Termin für die Bundestagswahl eigentlich nur der 15. und der 22. September in Frage. Zu allen anderen Terminen in der vom Grundgesetz erlaubten Zeitspanne sind in mindestens einem Bundesland Sommer- oder Herbstferien. Die bayerische Staatsregierung will am 15. September den Landtag wählen lassen. Ein Sprecher des Bundesinnenministerium sagte der „Süddeutschen Zeitung“ zu den Vorwürfen der SPD, sein Haus habe sich noch gar nicht endgültig auf einen Termin festgelegt. Die Entscheidung im Kabinett stehe auch erst im Frühjahr 2013 an.