Bund und Länder verzichten auf Mehrwertsteuer für Lebensmittelspenden an Armentafeln

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, keine Mehrwertsteuer für gespendete Lebensmittel an Armentafeln zu fordern. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat man sich dabei auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Harmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle. „Es wird nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware von einer Umsatzbesteuerung abgesehen wird“, heißt es in dem Schreiben.

Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde. Hintergrund ist der Fall eines sächsischen Bäckers, der regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Organisation „Die Tafel“ gespendet hatte. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse. Laut Finanzministerium ist diese Einschätzung tatsächlich richtig. Um nun zu vermeiden, dass die Tafeln künftig keine Spenden mehr erhalten, haben die Behörden sich nun auf die Billigkeitsregelung geeinigt.