Rentner Steuern Deutschland

Besteuerung Rente Deutschland

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(NL/6676357253) Immer mehr Rentner innerhalb Deutschlands sowie Rentner im Ausland werden von deutschen Finanzämtern aufgefordert, Steuererklärungen der Jahre 2005 – 2011 abzugeben.

Die Besteuerung der Rente wird geregelt im § 22 EStG, sonstige Einkünfte.

Es gibt verschiedene Arten von Renten: Altersrente, Witwenrenten, Waisenrente, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, .

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Rente in Deutschland neu geregelt. Bis zum Jahr 2004 war die Rente mit ihrem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Dies war abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente.

Hierzu zählten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und die Alterssicherung der Landwirte.

In voller Höhe wurden jedoch die Pensionen von Beamten und die Renten aus betrieblicher Altersvorsorge besteuert.

Ab dem Jahr 2005, mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes, wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung verwirklicht, d. h. der Besteuerungsanteil bestimmt sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

Hier haben wir bis zum Jahr 2039 eine Übergangsregelung. Die Rente wird erstmalig mit dem Jahr 2005 zu 50 % besteuert. 50 % der Rente ist steuerpflichtig und 50 % der Rente ist steuerfrei.

Jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um 2 % – Punkte bis zum Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil dann um 1 % – Punkt bis zum Jahr 2040.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 beträgt der Steuerpflichtige Anteil dann 100 %.

Das Finanzamt Neubrandenburg RIA hat nun mittlerweile seit ca. 2 Jahren begonnen, Rentner, die im Ausland leben, anzuschreiben.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese in Österreich, Kanada, Frankreich oder sogar in Namibia leben.

Ausschlaggebend ist, ob der Steuerpflichtige eine Rente aus Deutschland bezieht. Mit Ende diesen Jahres verjährt das Jahr 2005. Das bedeutet, dass alle, die bis dahin noch keine Steuerbescheide erhalten haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung 2005 aufgefordert. Für In und Auslandsrenter gelten die gleichen Gesetze !

Rentenbesteuerung wird zukünftig weiter vollzogen!
http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-43-rentenbesteuerung-wird-zukuenftig-weiter-vollzogen/

Die betroffenen Auslandsrentner sollten hierbei auf die fachliche Kompetenz des jeweiligen Steuerberaters höchsten Wert legen.

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
– Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

Deutsche Steuerkanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Auslandsrentnern weltweite Soforthilfe !

Kontakt:

Steuerkanzlei Steffen Reum
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 036961-70933
Fax: 036961-70934
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Die Besteuerung der deutschen Rentner im In- und Ausland ist gerade erst angelaufen. Es kommt auf professionelle Hilfe an. Bei Fehlhandlungen im Bereich der Einlegung eines Einspruches oder der Erstellung der Steuererklärungen kann es zu Tausenden von Euro an erhöhten Steuernachforderungen kommen.

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Steuerkanzlei Steffen Reum
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