Streit um Kindergeld schon vorprogrammiert

Kindergeld für volljährige Kinder: BMF-Schreiben verstößt gegen Gesetzeswortlaut

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StB. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 05. Oktober 2012 – Die Einkommensgrenze und die komplizierte und umfangreiche Berechnung der Einkünfte und Bezüge für volljährige Kinder fallen ab 2012 weg. Für Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen ist der Streit um das Kindergeld schon vorprogrammiert. „Die vielen Einzelfragen werden in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Die Abschaffung der Einkommensgrenze kam mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011und wird von vielen tatsächlich als Vereinfachung gefeiert. Unter Vereinfachung verstehen wir aber etwas anderes“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz.

So will das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.12.2011 eigentlich zur Klärung von Zweifelsfragen beitragen, verstößt jedoch gleichzeitig gegen den
Gesetzeswortlaut. Dort heißt es in § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz: „Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und (also kumulativ!) eines Erststudiums wird ein Kind … nur berücksichtigt, wenn …“. Nach dem Gesetzeswortlaut steht den Eltern für ihr studierendes Kind auch dann noch ohne weitere Voraussetzungen das Kindergeld zu, wenn es bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in Form einer nichtakademischen Berufsausbildung oder eines anderen abgeschlossenen Studiums vorweisen kann.

„Die Finanzverwaltung will dies nicht gelten lassen. Sie liest das „und“ als „oder“! Neben dem Bundesministerium der Finanzen hat sich auch das Bundeszentralamt entsprechend geäußert. Hat ein Kind eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert, sollen Sie das Kindergeld nur noch dann erhalten, wenn Ihr Kind keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht“, erklärt Steuerberaterin Rau-Franz.

Die Auffassung der Verwaltung hat ihre Ursache in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Tatsächlich war zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens ein „oder“ geplant. Dies wurde im Laufe des Verfahrens durch ein „und“ ersetzt, um das Gesetz an die Regeln für Aus- und Fortbildungskosten anzugleichen. „Die Verwaltung übersieht aber, dass diese Regeln durch ein anderes Gesetz zwischenzeitlich verändert wurden!“, so Steuerberaterin Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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