Zeitung: Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zur Beschneidung

Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) auf einen Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geeinigt. Die Regelung im Kindschaftsrecht soll es Eltern unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, an ihrem Sohn die Beschneidung der Penis-Vorhaut aus religiösen oder hygienischen Gründen vornehmen zu lassen. Der abgestimmte Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, soll bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach im Bundestag eingebracht werden.

Eltern haben nach Paragraph 1.631d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann das Recht, einer Beschneidung ihres Jungen zuzustimmen, „wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird“. Dazu bedarf es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung. Von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen dürfen, wie der Absatz 2 des Gesetzentwurfs es vorschreibt, „in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes“ Beschneidungen durchführen. Voraussetzung für die Einwilligung der Eltern soll eine „umfassende Aufklärung“ über medizinische Risiken und mögliche Folgen sein. Zudem muss, wie der Gesetzentwurf der Justizministerin in seinem Begleittext ausdrücklich festlegt, „eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung“ gewährleistet sein. „Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit. Da sind wir in internen Gesprächen deutlich weiter gekommen als es zunächst möglich schien. Ohne die jetzt neu aufgenommene ausdrückliche Erwähnung einer angemessenen und wirkungsvollen Betäubung im Gesetzentwurf hätte ich nicht zustimmen können“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der Zeitung. Festgehalten wird im Gesetzentwurf zudem die Berücksichtigung des Kinderwillens. Er sei, sofern er gebildet werden könne, „einzubeziehen“, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Eingriff später nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Aber auch bei kleineren Kindern sei ein „ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachter entgegenstehender Wille des (…) männlichen Kindes aber nicht irrelevant“. In einer solchen Situation seien die Eltern „gehalten“, sich mit dem Kindeswillen auseinanderzusetzen. Klargestellt und abermals unterstrichen wurde in der Erläuterung zum Gesetzentwurf der Wille des Gesetzgebers, einer Beschneidung weiblicher Genitalien keinesfalls zuzustimmen. In der Erläuterung heißt es wörtlich: „In eine Genitalverstümmelung ihrer Töchter können Eltern weiterhin keinesfalls einwilligen.“ Sie gelte weiterhin als „gefährliche oder sogar schwere Körperverletzung“. „Auch die Abgrenzung zur weiblichen Genitalverstümmelung und das Vetorecht von älteren Kindern sind zwei außerordentlich wichtige neue Punkte. Es hat sich im Interesse der Kinder gelohnt, ein paar Tage länger zu verhandeln“, so Familienministerin Schröder weiter. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende September zunächst Eckpunkte eines Gesetzentwurfs vorgelegt, der bei einigen Verbänden und Familienpolitikern, aber auch bei der Familienministerin Schröder auf Widerspruch und Bedenken gestoßen war. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ haben sich die beiden Ministerinnen nun nach gemeinsamer Erörterung auf einige Klarstellungen geeinigt, die auch Bedenken von Kinderverbänden, Ärzten und Juristen berücksichtigen, wenn nicht ausräumen sollen.