Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur gesetzlichen Regelung der Beschneidung von Jungen stößt bei Fachpolitikern von CDU, SPD und den Grünen auf Ablehnung. Eckhard Pols (CDU), Mitglied der Kinderkommission des Bundestages, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, „wir dürfen das nicht einfach so durchwinken, es geht um den Schutz der Kinder“. In dem Eckpunktepapier werde die Religionsfreiheit über das Kindeswohl gestellt, es müsse aber umgekehrt sein.
Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der Zeitung, dass sie „erschüttert“ sei. Das Eckpunktepapier sieht vor, Beschneidungen künftig im Familienrecht zu regeln, wo auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben ist. „Das zynisch zu nennen, ist noch harmlos ausgedrückt“, sagte Rupprecht. Hier würde für eine Gruppe ein besonderes Gesetz geschaffen. Das Papier sei ein Entgegenkommen gegenüber Religionsgemeinschaften, sagte Rupprecht weiter. Auch die kinderpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, sagte der Zeitung, dem Papier könne sie nicht zustimmen, weil „das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zur Disposition“ gestellt werde. Der Familienpolitiker Norbert Geis (CSU) begrüßte hingegen das Eckpunktepapier. Eine Beschneidung sei „nicht so ein schwerer Eingriff“ und könne auch von einem geschulten Nicht-Mediziner vorgenommen werden, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Die Frage der Betäubung müsse aber noch erörtert werden. Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Rechtsausschusses, sagte, dass die Grundrichtung richtig sei. Der Staat dürfe nicht bestimmen, wie Religionen ihre Traditionen ausüben. Von wann an ein Kind von einem Arzt beschnitten werde, müsse aber noch geklärt werden.