Die von der Regierungskoalition ab 2013 geplante neue Versicherungspflicht für Minijobber wird nicht viel bringen: Das haben Union und FDP in ihrem Gesetzesentwurf selbst eingeräumt, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. So rechnen die Regierungsfraktionen laut ihrem Entwurf damit, dass etwa 90 Prozent der Minijobber sich von der Zahlung der Rentenbeiträge befreien lassen. Das seien bei 3,5 Millionen neu angemeldeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im nächsten Jahr 3,15 Millionen Fälle.
Die Arbeitgeber, die den Befreiungsantrag entgegennehmen müssten, koste dies pro Fall 15 Minuten Arbeitszeit, heißt es in dem Entwurf weiter. Bei einem Stundenlohn von 28,50 Euro summiere sich so der Aufwand auf 22 Millionen Euro. Für die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, ist die neue Regelung zur Rentenversicherung deshalb ein „sozialpolitisches Feigenblatt“. Hier werde für einen „minimalen Ertrag ein maximaler bürokratischer Aufwand erzeugt“. Die Bundesregierung plant, zum 1. Januar 2013 die Verdienstgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro im Monat zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die geringfügig Beschäftigten den Rentenbeitrag des Arbeitgebers automatisch selbst aufstocken – es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Das soll das Risiko von Altersarmut begrenzen. Bislang gibt es lediglich eine freiwillige Regelung: Die Minijobber können selbst freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, in dem sie den Pauschalbetrag des Arbeitgebers von 15 auf 19,6 Prozent aufstocken. Diese Möglichkeit nehmen sie jedoch kaum in Anspruch, obwohl sie sich damit auch gegen eine Erwerbsminderung absichern könnten. Nur fünf Prozent im gewerblichen Bereich und sieben Prozent der Minijobber in Privathaushalten sind dies ein paar Euro im Monat wert. Die Grünen-Abgeordnete Pothmer hält die Erhöhung der Verdienstgrenze auf 450 Euro für grundsätzlich falsch. Vor allem für Frauen seien die Jobs eine „berufliche Sackgasse“, sagte sie der SZ. Das Statistische Bundesamt hatte kürzlich berichtet, dass 84 Prozent der Minijobber einen Niedriglohn erhalten. An diesem Donnerstag berät der Bundestag in der ersten Lesung über den Gesetzesentwurf.