Die Union hat sich offenbar auf wesentliche Korrekturen beim Betreuungsgeld geeinigt. Wie die „Rheinische Post“ (Samstagsausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer einer Sondersitzung der Unionsfraktionsführung mit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Familienpolitikern am Freitagvormittag berichtet, soll die Auszahlung des Betreuungsgeldes an die Pflicht zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Kinder geknüpft werden. Eine entsprechende Arztbescheinigung oder ein Eintrag im „gelben Heft“ sollen Eltern dem Amt vorlegen.
Außerdem zeichnete sich bei dem Treffen eine „Optionslösung“ bei der Auszahlung ab. Demnach können die Eltern wählen, ob sie den Zuschuss in bar ausbezahlt bekommen wollen oder der Zuschuss mit einem Bonus von 10 bis 20 Euro pro Monat direkt in eine Riester-Rente eingezahlt werden soll. Damit wolle die Union die private Rentenvorsorge stärken und auf die FDP zugehen, die das Betreuungsgeld skeptisch sieht und ein Gutscheinmodell favorisiert, hieß es. Im Gespräch ist außerdem, dass das Betreuungsgeld erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ausbezahlt wird, damit Doppelzahlungen bei Alleinerziehenden, die zugleich Elterngeld beziehen, vermieden werden. Die Union will nun zügig mit der FDP über die Vorschläge beraten. Mitte Oktober soll das Gesetz im Bundestag abschließend beraten werden.