Union erwägt Grundgesetzänderung zum Wahlrecht

Im Streit um das Wahlrecht hält die Union nun auch eine Grundgesetzänderung für sinnvoll. „Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings der „Rheinischen Post“. Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz vom Verfassungsgericht zurück zum Bundestag kommen könne.

„Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in Grundgesetz zu schreiben“, hob Krings hervor. Dann wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens in Wahlrechtsfragen dauerhaft gesichert, gab der CDU-Rechtsexperte zu bedenken. Am nächsten Donnerstag wird nach Informationen der Zeitung ein neuer interfraktioneller Versuch unternommen, das Wahlrechts-Urteil des Verfassungsgerichtes umzusetzen. Vermutlich laufe dies darauf hinaus, für jedes Überhangmandat einer Partei Ausgleichsmandate für die anderen zu schaffen. Im Extremfall könne dies auf einen Bundestag mit annähernd 900 Abgeordneten hinauslaufen.