Die europäischen Banken müssen sich auf eine verbindliche Frauenquote von 15 Prozent für ihre Führungsgremien einstellen: Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll in die neue EU-Eigenkapitalgesetzgebung eingefügt werden, erfuhr das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) aus dem Europaparlament. Auf dieses „vorläufige Zwischenergebnis“ hätten sich die Unterhändler der drei EU-Gesetzgeber Parlament, Kommission und Finanzministerrat verständigt, hieß es in Kreisen des Parlaments. Der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments hatte ursprünglich eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte der Banken verlangt und in den Entwurf der „Capital Requirements Directive CRD IV“ eingefügt.
Im Richtlinienentwurf der EU-Kommission war zuvor überhaupt keine Frauenquote vorgesehen gewesen. Auch der Finanzministerrat der EU hatte sich zunächst gegen jegliche Frauenquoten gewehrt. Die zypriotische Präsidentschaft, die den EU-Finanzministerrat im zweiten Halbjahr 2012 leitet, hat sich nun offenbar mit einer Frauenquote von 15 Prozent einverstanden erklärt. Offen ist noch, ob sich dafür im EU-Finanzministerrat die erforderliche Mehrheit findet. Das Europaparlament will die CRD IV-Gesetzgebung, bestehend aus einer Richtlinie und einer Verordnung, im November verabschieden, damit sie 2013 in Kraft treten kann.