Mohammed-Video: CSU-Politiker Singhammer für Verschärfung der Strafgesetze

Als Konsequenz aus der Debatte über das Mohammed-Schmähvideo hat sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), für eine Verschärfung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Singhammer plädierte dafür, einen bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf erneut vorzulegen. „Der Gesetzentwurf hat eine neue, eine dramatische Aktualität“, sagte Singhammer der Tageszeitung „Die Welt“.

Danach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Bislang muss zusätzlich noch der öffentliche Frieden gefährdet sein. „Im Jahr 2000 war die gesamte Union für diesen Gesetzentwurf“, sagte Singhammer. „Ich denke, dass die Bereitschaft zu handeln nach den Vorkommnissen um diesen unsäglichen Film aus den USA nun wieder wächst.“ Vor zwölf Jahren scheiterte die Initiative an der rot-grünen Mehrheit im Parlament. Die FDP lehnte den Vorstoß ab. „Statt sofort die Keule einer Strafrechtsänderung herauszuholen, erwarte ich eine klare moralische Haltung unserer Gesellschaft, die sich eindeutig gegen radikal-extremistische Haltungen im Islam und im Christentum wendet“, sagte Patrick Reinhardt, Sprecher der Gruppe „Christen in der FDP-Bundestagsfraktion“, der „Welt“. Er warnte: „Wir sollten mit ständigen Gesetzesverschärfungen vorsichtig sein – insbesondere mit einem Antrag, der zwölf Jahre in den Schubladen versenkt war und jetzt auf einmal zur Problemlösung herausgezaubert wird.“ Das sei Aktionismus. Zuvor hatte bereits Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) strengere Vorschriften gegen Gotteslästerung abgelehnt.