Fotorecht kompakt

Hannover, 18. September 2012 – Die auf gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei horak Rechtsanwälte hat gestern die Eckpunkte des Fotorechts verständlich formuliert ins Netz gestellt. Die Darstellung stammt aus der Feder von Julia Ziegeler (35), Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, und Mitinhaberin der Kanzlei aus Hannover. Inhaltlich werden die wesentlichen erlaubten und verbotenen Tätigkeiten im Umgang mit Fotografien erklärt. So wird bei Personenfotos erläutert, wie die verschiedenen Sphären lauten, von der öffentlichen Sphäre bis zur Intimsphäre sowie, wann das Fotografieren erlaubt ist. Bei sonstigen Fotos ist die Panoramafreiheit und deren Grenzen dargestellt. Die Strafbarkeit heimlicher Fotoaufnahmen wird ebenso klargestellt, wie der häufige Irrtum, dass erst das Verbreiten eines Fotos und nicht erst die Aufnahme rechtswidrig sein kann. Erwerb, Verkauf und Verwertung von Fotografien runden die Veröffentlichung ab.
Ansprechpartnerin: Julia Ziegeler, Tel: +49/511/357356/0, Fax: +49/511/357356/0, mail: ziegeler@bwlh.de

Kanzlei horak Rechtsanwälte ist spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht.

Weitere Informationen:

horak . Rechtsanwälte
Julia Ziegeler
Georgstr. 48
30159 Hannover
Tel: +49/511/357356/0
Fax: +49/511/357356/0
mail: ziegeler@bwlh.de
www.bwlh.de

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