Hochschulen verlieren akademisches Wissen

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich die Gültigkeit von Kettenarbeitsverträgen zwar begrenzt. Diese Begrenzung ist indes jedoch so großzügig, dass die besonders von dieser Arbeitsform betroffenen jungen Akademiker mit diesen Arbeitsformen kein Leben aufbauen können.

13 befristete Arbeitsverträge in 11 Jahren, das ist zu viel, urteilte kürzlich das Bundesarbeitsgericht. „Rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung der an sich eröffneten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit“ nennen die Bundesarbeitsrichter diesen Fall (Az: 7 AZ 443/09). Vier befristete Arbeitsverhältnisse in knapp acht Jahren reichen nach demselben Bundesarbeitsgericht jedoch noch nicht aus für eine derartige rechtmissbräuchliche Ausnutzung (Az: 7 AZ 783/10).

Damit haben die Bundesarbeitsrichter § 14 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz höchstarbeitsrichterlich zwar begrenzt. Der Spielraum von Kettenarbeitsverträgen für Arbeitgeber ist indes immer noch erheblich.

Kettenverträge sind vor allem eine Spezialität des öffentlichen Dienstes und hier insbesondere der Hochschulen. 85 Prozent aller Arbeitsverträge an Hochschulen sollen befristet sein (Kneckel 2012, 12f.). In einem derartigen Arbeitsumfeld kann kein junger Akademiker was auch immer planen. Es gibt praktisch keine Perspektive für junge Akademiker an deutschen Hochschulen. Dem gegenüber stieg die Anzahl der Zeitverträge in der deutschen Wirtschaft in den letzen zehn Jahren zwar um das doppelte. Doch jeder zweite befristete Vertrag führt hier direkt auf eine unbefristete Stelle.

Unsere Hochschulen sollten doch eigentlich unser „Hort des Wissens“ sein. Mit derlei Arbeitsbedingungen, die es allerdings schon seit gut zwei Jahrzehnten gibt, wenn auch nicht in einer solch verschärften Form wie derzeit, ist dieser „Hort“ wohl nur Fiktion. Expertise ist offensichtlich zuerst in der freien Wirtschaft zu finden – und bei wissenschaftlichen Ghostwritern, die wissenschaftliche Texterstellung im Kundenauftrag als qualifikatorisch angemessene Tätigkeit in Erwägung ziehen (müssen).

Die Expertise der freien Wirtschaft und wissenschaftlicher Ghostwriter kam indes einmal von den deutschen Hochschulen. Es ist ganz offensichtlich eine Grenze erreicht, die anzeigt, diesen Aderlass des Wissens der Hochschulen zu stoppen. Angemessene und faire Vergütungen von wissenschaftlich Tätigen an Hochschulen wäre das Zauberwort. Dergestalt muss die Personalpolitik deutscher Hochschulen dringend einer kritischen Prüfung unterzogen und überdacht werden.

Harald Bahner

Quellen dieser News:
Bundesarbeitsgericht: Urteile Az: 7 AZR 443/09 und Az: 7 AZR 783/10 von jeweils 18.07.2012 gem. Pressemitteilung 54/12 unter der URL: juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16060&pos=10&anz=64&titel=%E2%80%9EKettenbefristung%E2%80%9C_und_Rechtsmissbrauch (Stand 17.09.2012) – Beide Urteile mit jeweiligem Datum 18.07.2012 sind am 17.09.2012 auf den Internetseiten des Bundesarbeitsgerichts noch nicht veröffentlicht. Vorabentscheidung in der Sache 7 AZR 443/09 vom 17.11.2010 mit der Bitte des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Grundsatzentscheidung bezüglich Kettenarbeitsverträgen unter der URL: juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=e0e7805046af944a348fa9970770fd0b&nr=14786&pos=0&anz=1 (Stand 17.09.2012).
Kneckel, Reinhard: Habilitation versus Tenure. Karrieremodelle an Universitäten im internationalen Vergleich. In: Forschung & Lehre 1/12, S. 12-14.

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