Vorsorge für das Ende des Lebens und für den Abschied vom Leben
Seit etwa 25 Jahren gibt es in Deutschland die Hospizbewegung, Palliativstationen für Sterbenskranke findet man mittlerweile flächendeckend im gesamten Bundesgebiet. Viele Initiativen setzen sich heute dafür ein, dass Menschen unter würdigen Bedingungen sterben können. Das Hauptanliegen von Palliativbetreuern etwa ist die ganzheitliche Betrachtung des Menschen, dessen Leben zu Ende geht. Und zur Würde gehört nicht zuletzt, dass Ärzte und Angehörige seine Wünsche respektieren müssen.
Ärzte müssen Patientenverfügungen befolgen
Beim Thema Patienten-Autonomie gibt es aber noch immer große Unsicherheiten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Angehörigen bei einer schweren Erkrankung automatisch handlungsbevollmächtigt sind. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, korrigiert diese Meinung: „Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben.“ Diese bevollmächtigte Person müsse dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen. Hält sich der Arzt nicht daran, kann der Bevollmächtigte des Patienten Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.
Vorsorge für den letzten Gang
Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr, viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen. „Zum einen entlastet so eine Versicherung die Hinterbliebenen finanziell, weil sie die Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Ausgaben abdeckt“, erläutert Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen die Vorteile. „Zum anderen kann damit eine angemessene Bestattung sichergestellt werden.“ Die entsprechende Vereinbarung wird dann direkt mit dem Bestatter getroffen.
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