KfW zwingt Berater auf illegale Wege
Dingelstädt,13.09.2012
Die KfW erhöht den Druck auf ihre Berater immer weiter. Zwei aktuelle Referenzen sind Voraussetzung für die Listung in der KfW-Beraterbörse. Damit zwingt die KfW Ihre Berater förmlich auf den illegalen Weg. Das Gründerlexikon machte den Test und kam zu erschreckenden Ergebnissen.
204 KfW-Berater hat das Gründerlexikon anonym per e-mail kontaktiert. Es wurde schon in der Anfrage ein konkreter Vorschlag unterbreitet: Das KfW-Gründercoaching solle beantragt werden, eine Beratung braucht jedoch nicht stattfinden. Das Geld könnte man sich dann zur Hälfte teilen.
Das Ergebnis:
22% der Berater reagierten überhaupt nicht auf die Anfrage
42% lehnten so ein Angebot ab
26% baten um ein Telefonat
Über ein Viertel der deutschen KfW-Berater scheint also offenbar nicht abgeneigt, sich über einen derartigen Subventionsbetrug das schnelle Geld zu verschaffen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Wer grundsätzlich gegen solche illegalen Aktionen ist, wird dies sicherlich gleich kundtun und nicht erst noch um Telefongespräche bitten.
Die KfW-Bank scheint überhaupt nicht zu bemerken, was hier infolge ihrer so „durchdachten“ Vorschriften passiert: Sie verschlimmert das Problem nur noch. Das Erlangen der geforderten Referenzen funktioniert eben nicht nur über reguläre Beratungen, sondern auch über solche „gefakten“ Gründercoachings.
So werden Straftaten provoziert, die ohne diese Vorschriften wahrscheinlich gar nicht oder zumindest in geringerem Ausmaß geschehen wären.
Bleibt die Frage, ob sich die KfW-Bank nicht allmählich einmal wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und Gründern helfen sollte, anstatt den Beratern mit immer noch mehr zielverfehlten Vorschriften Knüppel zwischen die Beine zu werfen?
Die ausführliche Informationen zu den neuen Vorschriften der KfW und zum Test finden Sie im Gründerlexikon.
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