Medienfonds MAGICAL Nr. 142 (Rush Hours II): steuerlich kein Grund zur Entwarnung. Täglicher Eintritt von Verjährung der Schadensersatzansprüche
(Bremen, 11. September 2012) Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht hat jetzt vor dem Landgericht München eine Klage mit einem Gesamtstreitwert von 7,3 Millionen Euro gegen die Hannover Leasing GmbH & Co. KG eingereicht. Diese Klage steht im Zusammenhang mit dem Medienfonds MAGICAL Nr. 142 (Rush Hours II).
„Auch wenn für viele Medienfonds im Laufe des Jahres Entwarnung gegeben werden konnte, was die steuerliche Anerkennung der Konzepte angeht, so stehen nach wie vor einige Fonds des Anbieters Hannover Leasing im Feuer“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Und fährt fort: „Wir gehen davon aus, dass es bei diesen Fonds auch künftig bei der Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisungen im Anfangsjahr bleiben wird.“
Die Erfolgsaussichten sind in diesem Fall sehr gut, weil verschiedene Gerichte bereits Fehler in den Prospekten des Medienfonds MAGICAL Nr. 142 (Rush Hours II) bestätigt haben. „Überdies liegen KWAG untern anderem auch Dokumente der Steuerfahndung vor, mit denen die strukturellen Probleme dieses Fonds dargelegt werden können. Allerdings müssen die Anleger jetzt sehr kurzfristig aktiv werden, da täglich Ansprüche verjähren“, betont Gieschen.
Hintergrund: Der Fonds ist im Jahr 2002 vertrieben worden. Aufgrund der zehnjährigen, taggenauen Verjährung kommt es nun jeden Tag zu dem Verlust von eigentlich berechtigten Schadensersatzansprüchen, falls die betroffenen Anleger keine so genannten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergreifen. „Wer zum Beispiel am 20.9.2002 diesen Fonds gezeichnet hat, muss bis zum 20.9.2012 eine Klage einreichen, um seine Ansprüche zu sichern“, erklärt Fachanwalt Gieschen.
Hannover Leasing ist eine Tochtergesellschaft der Hessischen Landesbank. Diese hat für die Abwicklung der Schadensersatzansprüche aus den Medienfondsbeteiligungen bereits Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe gebildet.
Das Team um die Gründungsgesellschafter Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen besteht aus ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Alleine 5 der 12 Anwältinnen und Anwälte tragen den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Durch enge Kooperationen mit hoch qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserem Tochterunternehmen KWAG-Consulting erreichen wir einen wertvollen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie – zum Nutzen unserer Mandantinnen und Mandanten.
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