Die Versicherungswirtschaft muss es zugestehen: Die Zahl der Menschen nimmt zu, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Von etwa vier Millionen Verträgen pro Jahr ist die Rede. Genaue Angaben möchte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) am liebsten vermeiden.
Und was dann offiziell veröffentlicht wird, klingt meist schwammig und beschönigend: „Das zeigt: In einem Stimmungsfeld großer Verunsicherung und Misstrauen gegenüber den Kapitalmärkten vertrauen die Menschen der Lebensversicherung.“ (Quelle: http://www.gdv.de/2012/06/mehr-berufsunfaehigkeitsversicherungen-und-deutliche-stabilisierung-im-geschaeft-gegen-laufenden-beitrag/ 2012) Aus dem GDV-Buch „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2012“ wird das jedoch nicht ersichtlich – ganz im Gegenteil. Die Beitragseinnahmen sind stark rückläufig, die Stornoquote steigt und das Neugeschäft lahmt.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG liest daraus: Die Versicherungswirtschaft muss immer höhere Beträge auszahlen, verschweigt dabei lieber, wie hoch die Quote der Abbrecher tatsächlich ist – Versicherungen tun alles, um Transparenz zu vermeiden. Und keiner hinterfragt es ernsthaft. Keiner? Nicht ganz: LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG hält seit Jahren den Finger in die Wunde. Denn so betroffen der ein oder andere Versicherer auf diese Situation reagiert, er hat längst seinen Schnitt gemacht.
Zum einen zahlen die Versicherer, wenn ein Bürger seine Lebensversicherung kündigt, sowieso nur den Rückkaufswert aus, also das Geld, das nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, zum anderen kalkulieren die Versicherer so genannte Stornoabzüge bei vorzeitiger Kündigung in ihre Ablaufleistungen ein. Die Stornoabzüge nehmen die Versicherer vor, weil ja der Kunde seine Verpflichtung den Vertrag für die gesamte ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit weiter zu besparen, nicht einhält. Also macht der Versicherer eine Vertragsstrafe geltend, den so genannten Stornoabzug. Diese Kosten reduzieren also den eigentlichen Rückkaufswert noch weiter, trotzdem in den Rückkaufswerten ja schon alle entstandenen Kosten einkalkuliert wurden.
Gleichzeitig nehmen die Versicherer bei Kündigung die Auflösung der Stornoreserve vor und kassieren somit ein weiteres Mal für die vorzeitige Beendigung des Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages. Die Stornoreserve ist der Rückbehalt des Versicherungsunternehmens gegenüber seinen Vertriebspartnern, um sich vor Forderungsverlusten im Stornofall zu schützen. Im Regelfall wird mit jedem neuen Provisionsanspruch, der einer Haftung unterliegt, die Stornoreserve erhöht und mit jeder vorzeitigen Kündigung die gezahlten Abschlusskosten vom Vermittler zurückgefordert. Der Versicherer bleibt also immer unbeschadet, überträgt vielmehr das Risiko auf den Kunden und den Vermittler. Die Kündigung von Versicherungsverträgen scheint dabei für die Versicherungswirtschaft eher der Regelfall zu sein als die Ausnahme. Fachleute sagen, dass mindestens 70 Prozent aller Verträge vorzeitig aufgelöst werden. Aufgrund des meist niedrigen Rückkaufswertes der Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen gehen dem Versicherten bei Kündigung viele Euro verloren.
Im besonderen Fall der Arbeitslosigkeit scheinen viele Bürger vorzeitig zu handeln, denn sie meinen, dass das verwertbare Vermögen aus der Lebensversicherung in jedem Fall beispielsweise beim Einkommen aus „Hartz IV“ angerechnet wird. Dies ist jedoch so nicht richtig. Zwar unterliegen alle Verträge, die vor dem eigentlichen Ablauf bzw. Rentenbeginn verwertbar (also kündbar) sind, dem so genannten verwertbaren Vermögen. Dazu zählen auch „herkömmliche“ kapitalbildende Lebensversicherungen. Sie gehören mit ihrem Zeitwert (Rückkaufswert) zum verwertbaren Vermögen, da laut Bedingungen ein Recht zur Kündigung besteht. Diesen können Sie kostenfrei prüfen auf www.rueckkaufswertrechner.de.
„Eine Ausnahme sind jedoch Verträge, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde“, erklärt Jens Heidenreich vom Projekt LV-Doktor. Als unwirtschaftlich gilt die Verwertung einer Lebensversicherung, deren Rückkaufswert mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Dabei ist vom garantierten Rückkaufswert auszugehen. „Wir glauben, dass dies die Mehrzahl der Versicherungen betrifft, denn Erhebungen durch LV-Doktor zeigen, dass viele Lebensversicherungen nicht einmal nach zehn Jahren und mehr die eingezahlten Beiträge zurück erstatten. Vielmehr sei es die Regel, dass der Versicherte dem Grunde nach bis zum geplanten Ablaufdatum durchhalten muss, um sodann seine Beiträge und eine Verzinsung zu erhalten, die gerade einmal den Verlust aus der Inflation ausgleicht“ erläutert der LV-Doktor-Chef.
„Lebensversicherungen kündigen, aber mit LV-Doktor“, ist daher die Devise, erklärt Jens Heidenreich. LV-Doktor setzt sich als Projekt der Schweizer proConcept AG für geschädigte Versicherte ein. Denn die proConcept AG ist ein internationales Unternehmen, welches sich auf die Behebung und Beseitigung von Streuschäden spezialisiert hat. „Wir vertreten die Auffassung, dass die von den Versicherungsunternehmen ausgezahlten Rückkaufswerte bei den meisten Verträgen falsch berechnet wurden – und gehen deshalb dagegen vor“, erklärt Heidenreich.
Für den einzelnen bedeutet dies eine risikolose Wahrnehmung seiner Interessen bei der Kündigung und Nachregulierung einer Lebens- oder Rentenversicherung. Auch entsteht so ein häufig höherer Rückkaufswert als bei einer eigenständigen Kündigung der Lebensversicherung. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass dies selbst für bereits gekündigte Versicherungen möglich ist.