Vengrow Private Equity I: Sag mir wo die Verantwortlichen sind

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Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt

„Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“. Anleger des Vengrow Privat Equity Fonds I GmbH & Co. KG versuchen derzeit vergebens, ihre Fondgeschäftsführung zu erreichen.

„Die im Hamburger Handelsregister eingetragene Gründungsgesellschafterin Vengrow Private Equity Geschäftsführungs GmbH residierte ursprünglich unter der Anschrift Esplanade 6, ist dort aber nicht mehr zu erreichen. Auch die weiterhin im Internet angegebene Anschrift Paul-Dessau-Straße 5, die von der Fondgesellschaft noch in einem Rundschreiben vom 23.01.2012 angegeben wurde, ist nicht belegt“, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke den Stand der Dinge weiter: „Telefonische Kontaktaufnahmen zu den auf den Geschäftsbriefen und im Emissionsprospekt vorgehaltenen Telefonnummern in Deutschland und der Schweiz sind ebenfalls nicht erfolgreich. Die Anleger fragen sich nun, wo die Fondverantwortlichen sich aufhalten. Die Treuhandgesellschaft HPO GmbH hatte ja bereits Anfang 2012 mitgeteilt, die Treuhänderstellung aufgrund fehlender Bezahlung niederlegen zu wollen. Das alles lässt nichts Gutes ahnen.“

„Die hier vertretene Mandantschaft ist der Ansicht, bei der Begründung der Fondsbeteiligung fehlerhaft beraten worden zu sein. Zudem sind wir der Ansicht, dass der Emissionsprospekt der Vengrow I wesentliche Informationen zurückhält. Entsprechende Schadensersatzschreiben an die Geschäftsführung des Fonds können allerdings allesamt nicht zugestellt werden“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Ein Anschreiben diesbezüglich an die Vertriebsgesellschaften Nobella AG aus Hamm endete mit dem schlichten Hinweis auf die zweifellos vorliegende Geschäftsfähigkeit des von Röhlke vertretenen Mandanten. „Offensichtlich meint die Nobella AG, weitere Auskunftspflichten bestünden dann nicht mehr.“

Röhlke berichtet, dass in letzter Zeit eine Vielzahl von Anlegern des Vengrow Fonds sich bei ihm gemeldet hätten und nahezu identisch von dubiosen Beratungen berichtet haben. So sei mehrfach berichtet worden, dass die Vertriebsmitarbeiter der Vengrow I GmbH & Co. KG darauf hingewirkt hätten, bestehende Lebensversicherungen und Rentenversicherungsverträge aufzukündigen und die freiwerdenden Gelder in eine Beteiligung an der Vengrow zu stecken. Dies alles ohne einen Hinweis darauf, dass eine relativ sichere, wenngleich wenig rentierliche, Kapitalanlage eingetauscht werde gegen eine solche mit Totalverlustrisiko.

Viele Anleger berichten laut Röhlke zudem, die Vertriebsmitarbeiter hätten die Kapitalanlage explizit als Altersvorsorge angepriesen und daraufhin gewiesen, dass die Vengrow I das eingelegte Geld der Anleger in 7 Jahren verdoppele. „Bei einer Kostenbelastung des Nettokapitals von 17 Prozent bedeutet dies, dass eine Rendite von über 13 Prozent pro Jahr erzielt werden muss, um das Kapital zu verdoppeln. Derartige Renditen gehen immer mit erhöhten Risiken ein, so dass die Kapitalanlage zur Altersvorsorge schlechthin ungeeignet war. Hierauf hätten die Berater besonders hinweisen müssen, erst recht, wenn so sichere Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen hierfür aufgelöst wurden,“ meint Röhlke um empfiehlt die Beratungsleistungen der Vertriebsgesellschaft einmal kritisch zu hinterfragen und ggf. spezialisierten anwaltlichen Rat einzuhohen, „denn für die Anleger stellt sich nun die Frage, was zu tun ist. Da von Seiten der Fondgesellschaft kaum noch jemand greifbar ist, werden sich die Ansprüche der Anleger auf den Vertrieb und auf die möglicherweise vorliegende Fehlberatung konzentrieren müssen.“

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handel- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote. Ergänzende Angaben der Kanzlei finden sie auf unserer Internetseite: www.kanzlei-roehlke.de

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