Abwicklung des CS Euroreal soll bis 2017 andauern

Abwicklung des CS Euroreal soll bis 2017 andauern

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GRP Rainer

Das Credit Suisse Asset Management hat bekannt gegeben, dass der CS Euroreal nun endgültig abgewickelt werden soll.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der CS Euroreal ist ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist. In den kommenden fünf Jahren, bis 2017, soll der CS Euroreal nun abgewickelt werden, das heißt, die im Fondsvermögen vorhandenen Immobilien müssen veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden.
Der CS Euroreal sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Das Management soll, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen überstiegen und damit die Liquidation des Fonds feststehe.
Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risikofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Einige der Anleger sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt. Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurde, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Es kann daher empfehlenswert sein, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.
Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann sich mit Ihrer Fondsbeteiligung befassen und diese auf Schadensersatzansprüche prüfen. Anleger sollten sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, wenn ihnen die Modalitäten ihrer Beteiligung nicht korrekt aufgezeigt wurden.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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