Die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße hat der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) laut Spiegelbericht vom 8.8.2011 vor dem Arbeitsgericht Berlin beantragt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein solches Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen?

showimage Die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße hat der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) laut Spiegelbericht vom 8.8.2011 vor dem Arbeitsgericht Berlin beantragt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, dass der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) gegen einen seiner Betriebsräte ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet hat, weil dieser regelmäßig Widerstand gegen die Dienstpläne der Firmenleitung geleistet habe. Grund sei gewesen, dass die Dienstpläne angeblich nicht mit den Arbeitszeitregelungen übereinstimmten.

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder gar die Auflösung des gesamten Betriebsrats können vom Arbeitgeber, von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Voraussetzung ist in all diesen Fällen, dass das Betriebsratsmitglied oder der gesamte Betriebsrat grob ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben (§ 23 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz).

Bei der Klärung der Frage, ob eine grobe Pflichtverletzung vorliegt, berücksichtigen die Gerichte regelmäßig, dass der Betriebsrat gerade in angespannten Situationen in einem Unternehmen und insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber hierzu auch einen Beitrag leistet, häufig in Konfliktsituationen gerät. Dabei kann es dann durchaus auch einmal geschehen, dass ein Betriebsratsmitglied eine falsche Entscheidung trifft. Sehr tolerant sind die Gerichte, wenn das Betriebsratsmitglied im Auftrag des Gremiums Betriebsrat handelt.

An dieser Stelle könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, dass es vielleicht einfacher sei, den gesamten Betriebsrat seines Amtes zu entheben. Auch hier muss aber berücksichtigt werden, dass der Betriebsrat nicht vernünftig arbeiten kann, wenn er nicht bereit ist auch an der einen oder anderen Stelle Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu wagen.

Arbeitgeber, die ein derartiges Verfahren gegen den Betriebsrat anstrengen, sollten auch berücksichtigen, dass bei einem erfolgreichen Amtsenthebungsverfahren, das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl des Betriebsrats einsetzt.

Arbeitgeber, die solche rechtliche Möglichkeiten missbrauchen, riskieren ihrerseits, dass der Betriebsrat mit einem Unterlassungsantrag gemäß § 23 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz „zurückschlägt“. Nach dieser Vorschrift können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz Unterlassung dieser Verstöße beantragen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de