Die CDU erwartet, dass als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das neue Wahlrecht zu einer steigenden Zahl an Bundestagsabgeordneten führen wird. „Die Karlsruher Entscheidung lässt uns wohl keine Wahl, als im Ergebnis die Überhangmandate durch eine Vergrößerung des Bundestages aufzufangen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion und Wahlrechtsexperte Günter Krings der „Süddeutschen Zeitung“. Bei den Details wollte Krings den ersten fraktionsübergreifenden Gesprächen zu einer Neuregelung am Dienstag nicht vorgreifen.
Eine höhere Zahl an Abgeordneten ist aber grundsätzlich für den Fall zu erwarten, dass künftige Überhangmandate ganz oder teilweise zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen. Krings warnte allerdings, dass „nicht bei allen Vorschlägen, die dazu auf dem Tisch liegen, das von Karlsruhe monierte negative Stimmgewicht ausgeräumt“ wäre, bei dem Stimmgewinne zu Mandatsverlusten führen können. „Dass unser Entwurf vom Verfassungsgericht an einigen Punkten kritisiert wurde, heißt nicht, dass die Vorschläge der Opposition automatisch verfassungsfest wären“, sagte der CDU-Politiker.