Sachsen-Anhalt: Neue Regeln für Ausführung von Gefangenen

Nach der Entweichung eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg will Sachsen-Anhalt nun die Regeln für die Ausführung von Gefangenen verschärfen. Unter anderem soll geklärt werden, ob Ausführungen in Privatwohnungen komplett untersagt werden sollen. Möglich sei auch, dass solche Ausführungen nur noch unter Anlegen bestimmter Sicherungsmittel, etwa elektronischer Fußfesseln, erlaubt seien.

Zudem sollen alle bereits geplanten Ausführungen erneut geprüft werden. Damit reagiert das Land auf die Entweichung des Häftlings Silvio T. Der 36-Jährige war am 14. August bei einer Ausführung in eine Privatwohnung trotz Begleitung durch zwei JVA-Beamte geflohen. T. konnte am Freitag in Berlin wieder gefasst werden.