Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt die Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. Natürlich dürften Menschen, egal in welcher Konstellation sie leben, nicht diskriminiert werden, sagte Schäuble dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Aber Artikel 6 des Grundgesetzes stelle Ehe und Familie unter besonderen Schutz.
Auch die CSU hatte zuvor eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften strikt abgelehnt. „Für uns kommt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht in Frage“, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“. Die Privilegierung von Ehe und Familie, wie sie im Grundgesetz steht, habe „für die CSU einen besonderen Wert“. Der FDP-Generalsekretär Patrick Döring hatte hingegen auf eine schnelle Ausweitung des Ehegattensplittings gepocht. „Wir wollen diskriminierende Tatbestände im Steuerrecht abbauen. Dazu gehört für die FDP, dass wir jetzt schnell die Frage des Ehegattensplittings auch für eingetragene Lebenspartnerschaften im nächsten Jahressteuergesetz klären. Es gilt der Koalitionsvertrag – nicht nur für die FDP, sondern auch für unsere Partner“, sagte Döring der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf die ablehnende Haltung der Union in dieser Frage.