SPD-Abgeordnete Rupprecht glaubt nicht an verfassungskonformes Beschneidungsgesetz

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht rechnet nicht damit, dass das Bundesjustizministerium ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen kann, mit der die rituelle Beschneidung von Kindern in Deutschland legalisiert wird. Die Justizministerin müsse mit dem Gesetz die „Quadratur des Kreises“ schaffen, sagte Rupprecht dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Sie halte an ihrer Kritik an dem geplanten Gesetz fest.

Auf die Feststellung des Zentralratspräsidenten der Juden, Dieter Graumann, ohne Rechtssicherheit für Beschneidungen sei jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, sagte Rupprecht zu „Focus“, dies sei ein „Totschlagargument“. Man könne nicht sagen: „Wir hatten den Holocaust, also haben wir jahrhundertelang nichts zu kritisieren.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen, ein dezidierter Befürworter des Gesetzes, rechnet nicht mit der schnellen Verabschiedung der Regelung. Er plädiere für eine „ruhige, sachliche Diskussion“, so van Essen zu „Focus“. Es komme nicht darauf an, „ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013“ verabschiedet werde: „Das ist mir lieber als ein Schnellschuss, der allen nur schaden würde.“ Die Vorsitzende des Ethikrates Christiane Woopen sagte „Focus“: „Ich beneide diejenigen, die dieses Gesetz formulieren müssen, nicht.“ Der Ethikrat hält ein Beschneidungsgesetz für verantwortbar, wenn eine Aufklärung der Sorgeberechtigten, Schmerzbehandlung und medizinische Standards sichergestellt sind. Woopen plädierte in „Focus“ dafür, auch Kinder nach Möglichkeit in die Entscheidung einzubeziehen: „Je älter, desto mehr“, sagte sie.