Das Auswärtige Amt (AA) soll frühzeitig über die geplante Zusammenarbeit der deutschen Bereitschaftspolizei mit weißrussischen Sicherheitskräften informiert gewesen sein und im April 2008 auch seine Zustimmung gegeben haben. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ unter Berufung auf E-Mails. Darin signalisiere der zuständige Referats-Mitarbeiter im AA dem damaligen deutschen Botschafter in Weißrussland „auch hier bestehen keine grundsätzlichen Bedenken“.
Er fügt jedoch hinzu: „Man sollte diese Maßnahmen aber ggf. etwas flach halten, damit keine unschönen Schlagzeilen entstehen.“ Erst Mitte 2010 zieht der dann neue deutsche Botschafter in Weißrussland die Zusammenarbeit in Zweifel. Per Mail fordert er daher über das Auswärtige Amt einen „schlüssigen Sachstand“ vom Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder und stellt kritische Fragen: „Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das Gesamtprojekt“ Erst mehr als ein Jahr später wird die Zusammenarbeit endgültig eingestellt.