Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Männer und Frauen trotz unterschiedlicher Lebenserwartung und weiteren Risikofaktoren zukünftig die gleichen Beiträge für Versicherungsverträge bezahlen müssen. Dieses Urteil wurde auch von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt, da die bisherige Unterscheidung der Geschlechter diskriminierend sei. Eine Konsequenz des Urteils ist aber, dass viele Personen zukünftig höhere Beiträge für wichtigen Versicherungsschutz zahlen müssen.
Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest informierte nun die Öffentlichkeit, dass Männer mit einer Preissteigerung von 30 bis 40 Prozent rechnen müssen, wenn Sie nach dem 21. Dezember 2012 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Sicherlich führt das Urteil des EuGH in der Breite zu Preissteigerungen für Männer im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere Männer in akademischen oder kaufmännischen Berufen werden tendenziell etwas höhere Preise bezahlen müssen, wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst nach dem 21. Dezember abschließen. Die Preissteigerungen liegen aber bei den meisten Versicherern deutlich niedriger als von Finanztest beschrieben.
Die Preiserhöhung bei der Allianz wird je nach Konstellation durchschnittlich zwischen 2 und 8 Prozent liegen. Die Alte Leipziger und die Gothaer vermelden – je nach Berufsgruppe – Preiserhöhungen zwischen 7 und ca. 12 Prozent. Ähnlich sieht es auch bei Barmenia, HDI-Gerling, Nürnberger, WWK oder beispielsweise der Zurich aus. Die Swiss Life hat bereits eine Tarifumstellung auf die neuen Unisex-Tarife, also einheitliche Preise für Frauen und Männer, durchgeführt. Durch die Neukalkulation und einer Neubewertung einiger Berufsgruppen musste bei der Mehrheit der Angebote keine Preiserhöhung für Männer umgesetzt werden. Je nach Versicherungsgesellschaft und Berufsgruppe sind in Einzelfällen sogar leichte Preissenkungen möglich.
In der Masse werden die Preiserhöhungen also im einstelligen Bereich bleiben und nicht bei 30 bis 40 Prozent liegen. Zu beachten ist auch, dass die Beitragserhöhungen nur Personen betreffen, die nach dem 21. Dezember 2012 eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abschließen werden. Wer bereits einen entsprechenden Vertrag hat oder noch bis zum Dezember neu abschließt, profitiert von den dauerhaft günstigeren Bedingungen, die Männer aktuell noch erhalten können. Die EU-Kommission hat bestätigt, dass vorher abgeschlossene Verträge von dem Gerichtsurteil nicht betroffen sind und bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen dadurch nicht teurer werden.
Männer, die ohnehin einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geplant haben, sollten folglich noch vor dem Stichtag handeln, um sich die günstigeren Konditionen zu sichern. Bei der Auswahl des passenden Vertrages wird allerdings eine unabhängige Beratung empfohlen, damit man sich nicht vorschnell günstigere Konditionen sichert, aber dabei möglicherweise Lücken im Versicherungsschutz mit einkauft. Schließlich sind optimale Versicherungsbedingungen im Ernstfall entscheidend, ob ein Versicherer leisten muss oder nicht.
Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz sowie die Möglichkeit einer Angebotsanforderung sind auf der Internetseite www.bu-kompass.de zu finden.
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