Immobilienverkauf soll drohende Insolvenz des CFB Fonds 130 abwenden

Immobilienverkauf soll drohende Insolvenz des CFB Fonds 130 abwenden

showimage Immobilienverkauf soll drohende Insolvenz des CFB Fonds 130 abwenden

Anfang Juli 2012 soll festgestellt worden sein, dass der geschlossene Immobilienfonds CFB 130 der Commerz Real überschuldet ist. Im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 19.07.2012 des CFB Fonds 130 „Deutsche Börse, Frankfurt“ sollen die Anleger den Rettungsvorschlag des Fondsanbieters angenommen haben. Dieser soll den vorzeitigen Verkauf des Bürogebäudes, welches einst die Deutsche Börse angemietet hatte, vorsehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds „CFB 130“ der Commerzbank- Tochter Commerz Real ist überschuldet und kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Um die Insolvenz abzuwenden, soll das einzige Fondsobjekt, das Gebäude der Deutschen Börse im Frankfurter Stadtteil Hausen, nun verkauft werden.

Im Falle einer möglichen Abwicklung des Fonds könnte den betroffenen Anlegern nicht allein der Totalverlust ihres Geldes drohen. Darüber hinaus besteht für sie die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die in der Vergangenheit erhaltenen Ausschüttungen möglicherweise von ihnen zurückverlangt.

Die Erzielung ausreichend hoher Mieteinnahmen bzgl. des Objektes soll jedoch als unwahrscheinlich gelten. Anlegern des CFB Fonds 130 drohe nun möglicherweise der Verlust von 60 Prozent ihres Eigenkapitals.

Nach dem Lösungskonzept des Fondsanbieters sollen die Gesellschafter durch den Verkauf der Immobilie von ihrer Nachhaftung befreit werden. Darüber hinaus sollen den Gesellschaftern rund 40 Prozent der bereits geleisteten Auszahlungen erhalten bleiben.

Die weitere Entwicklung des Fonds und des Rettungskonzepts sollten die betroffenen Anleger jedoch nicht tatenlos abwarten. Möglicherweise stehen ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Seite, um sich schadlos halten zu können. In Betracht kommen nämlich Schadensersatzansprüche, die den Anlegern gegen die Bank zustehen können, welche den Fonds vermittelt hat.

Doch ist hierbei immer im Auge zu behalten, dass Schadensersatzansprüche stets einer Einzelfallprüfung unterliegen. Sie können nicht pauschal bejaht oder verneint werden.

Denn oftmals sollen Fonds wie der CFB Fonds 130 „Deutsche Börse, Frankfurt“ als besonders sichere Anlage verkauft worden sein. Wird daneben nicht über mögliche Risiken aufgeklärt, könnte die Verletzung von Aufklärungspflichten in Betracht kommen. Dies könnte bei schuldhafter Pflichtverletzung zum Schadensersatz führen.

GRP Rainer steht Ihnen in allen Fragen rund um Ihre Fondsbeteiligung kompetent und gern zur Verfügung.

Daneben prüfen wir, ob sich möglicherweise bereits in dem Fonds-Prospekt Fehler verbergen, die zum Schadensersatz führen können. Zudem lässt sich immer wieder beobachten, dass die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat (sog. „Kick-backs“), gegenüber dem Anleger verschwiegen hat. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, könnten dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein (sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH). Die Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann sich auch in diesem Punkt lohnen. .

Beachten Sie dabei: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.

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