Erben und Vererben: Über dieses Thema spricht niemand gern und gerade deshalb sollten die Angelegenheiten so früh wie möglich und vertrauensvoll geklärt werden. Aber das deutsche Erbrecht ist kompliziert und kennt unzählige Bestimmungen über Testamente, Pflichtteilsansprüche, Erbfolgen und Verträge
Nicht selten kommt es beim Erbrecht Siegen zu Zwist innerhalb der Familien. Doch an diesem Punkt stellt sich die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit Schwerpunkt auf dem Erbrecht Siegen / Kreuztal www.erbrechtsiegen.de tatkräftig an die Seite ihrer Mandanten – durch kompetente Beratung und Rechtsvertretung.
Wie setzt man ein Testament rechtskräftig auf und was geschieht, wenn ein Erblasser kein Testament errichtet hat? Wenn das Testament bei Erbrecht Siegen rechtskräftig, also handschriftlich mit Datum und Unterschrift, aufgesetzt wurde, dann sollten alle Angelegenheiten geklärt sein. Aber trotz Testierfreiheit, gibt es auch hier Variationen (zum Beispiel das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehegatten – sog. „Berliner Testament“) und rechtliche Grenzen, bei denen das Erbrecht Siegen Klarheit schafft. Erblasser und Erben, die sich Planungs- und eine hohe Sicherheit gegen Widerruf sichern möchten, können mit Hilfe von Erbrecht Siegen einen Erbvertrag schließen. Wenn keine erbrechtlichen Regelungen getroffen wurden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Abkömmlinge können zwar testamentarisch enterbt werden, haben aber dennoch Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteil). Und sie können unter Umständen sogar einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch wirksam geltend machen. Wenn der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod eine Schenkung an einen Erben getätigt hat, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil erhöhen, indem die Schenkung als Geldbetrag dem Nachlass hinzugerechnet wird. Auch hier berät das Erbrecht Siegen, sowohl bei der Testamentserstellung, der Testamentsanfechtung, als auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Aber auch der Diskurs innerhalb der Erbengemeinschaft, bei der der Nachlass allen Erben gemeinschaftlich zusteht, bietet des Öfteren Konfliktpotenzial. Schließlich kann hierbei kein Erbe einen alleinigen Anspruch auf irgendeinen Bestandteil aus dem Erbe erheben. Über alles wird in Gemeinschaft bestimmt. So führen Uneinigkeiten über die Erbaufteilung manchmal sogar zur Teilungsversteigerung vor Gericht. Im Bezug auf die Situation eines Erb- bzw. Todesfalls ist das natürlich nicht wünschenswert und wird von Erbrecht Siegen daher individuell und fachkundig betreut.
Neben der Nachlassverteilung sowie der Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht, ist das Erbrecht Siegen auch mit dem Thema „Nachlassverbindlichkeiten“ vertraut. Was, wenn der Erblasser Schulden hatte oder gar der gesamte Nachlass negativ ist? Zu bedenken ist, dass Erben bei Antritt ihres Erbes in vollem Umfang haften. Das gilt zum Beispiel auch für die Beerdigungskosten. Über Antritt und Nichtantritt, oder eine Nachlaßinsolvenz berät das Erbrecht Siegen seine Mandanten gern. Erbrecht Siegen gibt in allen Fragen des Erbens und Vererbens fachkompetenten Halt und betreut Mandanten auch bei erbrechtsnahen Themen, wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. http://www.erbrechtsiegen.de/
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz
Fachanwalt für Versicherungsrecht (Bundesrepublik Deutschland)
Der akademische Grad „Dr. jur.“ ist Herrn Dr. jur. Christian Gerd Kotz in der Bundesrepublik Deutschland von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg verliehen worden.
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