Die „MS NORDSTRAND“ wird verschrottet, den Anlegern droht ein Kapitalverlust von rund 70%.
Rechtsanwaltskanzlei JAKOBS I GUILLEAUME bereitet Klage wegen falscher prospektierlicher Angaben vor.
I.Von wegen „Segel setzten“: Ist das vermeintlich sichere Schiff nur ein rostiger Pott?
….wie immer hörte sich am Anfang alles rosig an:
Um die Jahreswende 2009/2010 ging die Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG mit einer geplanten Kapitalerhöhung für das Containerschiff „Nordstrand“ an den Kapitalmarkt und warb Anleger im Rahmen einer Kommanditisten-Beteiligung. Bei der „MS NORDSTRAND“ handelte es sich um ein 15 Jahre altes, schuldenfreies Schiff, dass sich nach Auskunft des Vertragsreeders/Reederei Nord/Oldendorff zum Zeitpunkt der geplanten Kapitalerhöhung in einem dem Alter des Schiffes entsprechenden guten Zustand befand.
Für den interessierten Anleger also eine lohnende Anlage, da für ein Schiff dieser Größe 15 Betriebsjahre erst ca. 60 % der prognostizierten Lebensdauer bedeuten.
Entsprechend wurde in dem damals ausgereichten Faktenblatt eine „überdurchschnittliche Renditeerwartung i.H.v. rund 14,7 % p.a.“ prognostiziert. Weiter hieß es in dem von der Nordcapital ausgereichten Faktenblatt: „Sicherheitsmerkmal: selbst heutiger Schiffswert deckt deutlich Restdarlehen (EUR0,33 Mio) und Erhöhungskapital (EUR 2,53 Mio).“
Die Nordcapital berief sich zur Untermauerung dieses Zustandes auf ein Gutachten des Ingenieurbüros Weselmann aus November 2009, welches nach Angaben der Nordcapital auch Grundlage des Liquiditätssicherungskonzeptes und somit zum Beschluss zur Kapitalerhöhung vom 09.11.2009 war.
II.Auf stürmischer See: Hoher Verlust
….und wie so oft, kommt hinterher das dicke Ende:
Im Juli informierte die Nordcapital ihre Anleger nunmehr darüber, dass von den noch im April prognostizierten 92,9 % Rückzahlung auf das Kapital lediglich 30 % übrig bleiben sollen, somit ein Verlust von rund 70 % eintritt. Zur Begründung für dieses Ergebnis verwies die Nordcapital auf die schwachen Charterraten und den gesunkenen Stahlpreis für die Verschrot-tung.
Nun stellt sich nach umfangreicher Recherche jedoch heraus. dass das ganze Investment nicht – so wie von der Nordcapital behauptet – wegen der schwachen Charterraten in Schieflage geriet, sondern wegen des tatsächlich sehr schlechten Zustand des Schiffes und den dadurch bedingten erheblich höheren Infahrtsetzungs- und Reparaturkosten.
Nun stellt sich nach hartnäckigem Nachhaken heraus, dass bereits das Gutachten, das angeblich Entscheidungsgrundlage für das Liquiditätssicherungskonzept war zu folgendem Urteil über die „MS Nordstrand“ kommt: „…dass das Schiff augenblicklich nicht in einem klassewürdigen Zustand ist und besonders im Bereich der Ballasttanks erheblichen Reparaturbedarf hat….“
Nun stellt sich nach steten Fragen heraus, dass die Begutachtung, die als Entscheidungsgrundlage für die Kapitalerhöhung angeführt wurde, erst am 10.11.2009 durchgeführt wurde und das endgültige Gutachten als Erstellungsdatum den 16.11.2009 trägt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Kapitalerhöhung am 09.11.2009 konnte dieses somit noch gar nicht vorliegen und zwar auch nicht in Einzelheiten.
…und das ist nur die Spitze des Eisberges der Unregelmäßigkeiten, die die Beteiligung an der „MS Nordstrand“ untergehen lässt wie die Titanic nach Kollision mit demselben.
III.Das Geleit in ruhigere Gewässer
Doch so aussichtslos die Lage für die betroffenen Anleger auch zu sein scheint, sie können dennoch in ruhigeres Fahrwasser kommen.
Anleger sollten zeitnah klären lassen, wer die Verantwortung für den hohen Verlust der Einlagen zu tragen hat und dementsprechend auch den entstandenen Schaden übernehmen muss. „Wir vertreten bereits Anleger gegen die verschiedenen Beteiligten, die an der Auflegung und dem Vertrieb der Beteiligung involviert waren.“, so Rechtsanwalt Jakobs, Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Jakobs I Guilleaume.
Rechtsanwalt Jakobs attestiert beträchtliche Erfolgsmöglichkeiten für geschädigte Anleger, da die Anleger vor der Zeichnung im Rahmen der Kapitalerhöhung im Wege einer Nachprospektierung auf die geänderten Bedingungen hätten hingewiesen werden müssen
IV.Lotse an Bord
Anleger sollten sich umfassend im Hinblick auf ihre Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten anwaltlich beraten lassen.
Zumal auch Ansprüche der Anleger gegenüber den Gründungsgesellschaftern, Initiatoren und Hintermännern Erfolg haben können. Für seine Mandanten hat Rechtsanwalt Herbert Jakobs eine gutachterliche Stellungnahme eines anerkannten Experten einholen lassen: „Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anleger im Prospekt nicht anlagegerecht über die mit dieser Schiffsfonds- Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden – zu erwähnen sind insoweit beispielsweise die unzulänglichen Prospekt-Darstellungen.
Eine kompetente anwaltliche Beratung sollte für Sie insbesondere nachstehende Möglichkeiten einer intensiven Prüfung unterziehen:
– Geltendmachung einer Schadensersatzklage auf Rückzahlung der geleisteten Einzahlungen
– Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen mit dem Ziel, die Beteiligung vollständig „loszuwerden“
– Freistellung von weiteren Zahlungsverpflichtungen
– Geltendmachung des Zinsschadens.
Dabei handelt es sich um den Schadensersatz für die Verluste, die Sie erlitten haben, weil Sie Ihr Kapital nicht in eine andere, angemessene Anlageform investiert haben. Ein Zinssatz von 4% wird von zahlreichen Gerichten dabei als angemessen angesehen.
Weitere Informationen und individuelle unverbindliche Beratung erfolgt direkt bei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Spezialkanzlei für Kapitalanlagen, Senden I Münster, Tel: 02597-939170, http://www.jakobsguilleaume.de
Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte führt mehrere hundert Mandate gegen die Gesellschaften der ehemaligen Rothmann-Fonds. Wir arbeiten ausschließlich auf Anlegerseite und werden u.a. von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen.
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