Das Modegetränk Bubble Tea muss nach Ansicht von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) mit einem Warnhinweis versehen werden: „Beim Verkauf von Bubble Tea sind Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich.“ Zu diesem Ergebnis kam nach Informationen der „Rheinischen Post“ eine von Aigner in Auftrag gegebene Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung, der sich die Ministerin anschloss. Danach besteht für Kinder bis zu vier Jahren ein „besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration“.
Kinderärzte hatten zuvor bereits davor gewarnt, dass die in dem Getränk enthaltenen Kügelchen bei Kindern durch die Luftröhre in die Lunge geraten und dort schlimme Schäden anrichten könnten. Aigner bat die Hersteller- und Vertriebsfirmen, durch einen möglichst bundeseinheitlichen Warnhinweis auf diese Gefahren aufmerksam zu machen. Außerdem schaltete sie die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern ein. Allein in den ersten vier Monaten des Jahres erzielte der Handel mit Bubble Tea in Deutschland einen Umsatz von vier Millionen Euro.