Das ungarische Rechtssystem – Wo steht Ungarn heute?
München, 04. August 2011 – Nach der Wende galt Ungarn lange Zeit als positives Musterbeispiel unter den ehemals sozialistischen Staaten. Politische und soziale Stabilität, ein solide wirkender Umbau der Wirtschaft und gelungene Reformen bei Konsolidierung von Staat, Recht und Rechtskultur erweckten den Eindruck, Ungarn nähere sich überraschend schnell westeuropäischen Mustern an. Doch die Rechtsordnung Ungarns ist trotz des über zwei Jahrzehnte zurückliegenden Systemswechsels noch immer im Umbruch. Im Gespräch mit Prof. Dr. Herbert Küpper* erfahren wir, wie das ungarische Recht zu verstehen und welche Aussicht für die rechtspolitische Entwicklung Ungarns anzunehmen ist.
# Die politische Wende ist über 20 Jahre her – befindet sich Ungarn noch immer auf dem Weg nach „West-Europa“?
Küpper: Vor fünf Jahren hätte die Antwort noch recht eindeutig „ja“ gelautet, heute scheint mir eine differenziertere Sicht angebracht. Ungarn befindet sich seit etwa einem Jahrzehnt in einem „Kulturkampf“ zwischen einer traditionell-nationalistisch-antikapitalistisch-illiberalen und einer westeuropäisch-modernistisch-liberalen Richtung. Zurzeit stellt die erstgenannte Richtung, die Westeuropa zwiespältig gegenübersteht, die Regierung und konnte aufgrund ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament diese Ideologie in der neuen Verfassung festschreiben.
Andererseits weist eben jene neue Verfassung von 2011 neben ethnonationalistischen Grundzügen aus dem 19. Jahrhundert auch moderne Elemente der westeuropäischen Verfassungskultur des 21. Jahrhunderts auf: Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Rechtsstaatlichkeit.
# Diese Tendenz ist auch für die allgemeine Rechtsentwicklung erkennbar.
Küpper: Richtig, ähnliche Muster finden sich beispielsweise in den Arbeiten zum neuen Bürgerlichen Gesetzbuch. „Moderne“ und „rückwärtsgewandte“ Elemente mischen sich: neue Vertragstypen, aber Rückschritte im Personen- und Familienrecht; weiterhin geltendes Gemeinschaftsrecht, aber Sondersteuern für von ausländischen Unternehmen dominierte Wirtschaftszweige – insgesamt ein wenig eindeutiges Bild.
# Wie tragen innerpolitische Prozesse in Ungarn zu dessen Entwicklung bei?
Küpper: Die Innenpolitik ist geprägt von dem erwähnten Kulturkampf. Dessen Protagonisten, insbesondere die traditionale Richtung, akzeptiert keine neutrale Haltung und erklärt jeden zu ihrem Feind, der sich nicht ausdrücklich zu ihr bekennt. Das hat zu einer extremen Politisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bis hinein ins Privatleben geführt, die ihrerseits wieder eine extreme Politikmüdigkeit zur Folge hat. Die Gründe für diesen Kulturkampf sind vielfältig. Ein mögliches Szenario ist, dass es am Ende dieses Kampfes den politischen Kräften links wie rechts möglich wird, sich vom autoritären Ballast der Vergangenheit frei zu machen und einen westeuropäischen Entwicklungsweg einzuschlagen.
# Welchen Stellenwert hat dabei die neue Verfassung vom 25. April 2011?
Küpper: Die Verfassung dient zum einen der zurzeit herrschenden traditional-nationalistischen Mehrheit dazu, ihre Ideologie verbindlich vorzuschreiben und ihren Anhängern auch über die nächsten Parlamentswahlen hinaus gegenüber anders zusammengesetzten Parlamentsmehrheiten Vetopositionen zu erhalten. Zum anderen zeigt die neue Verfassung aber auch deutlich den Bruch mit dem Sozialismus, da sie die bis dato gültige Verfassung von 1949 ablöst. Getrübt wird diese symbolische Beendigung der „stalinistischen Verfassung“ allerdings durch eine gewisse inhaltliche Rückkehr zu Positionen des Kádárismus – einer verbindlichen Staatsideologie, gekennzeichnet durch einen der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und privaten Freiheit Schranken setzenden paternalistischen „Überstaat“ sowie abgeschwächte checks and balances. Das hatte die alte Verfassung zumindest schon überwunden.
# Rechtspraxis und Rechtskultur – ein ungarischer Widerspruch?
Küpper: Nein. Allerdings ist ein gewisser Widerspruch zwischen dem geschriebenen und dem angewandten Recht spürbar – ein Befund, der übrigens für alle ehemals sozialistischen Staaten gilt. In diesem Widerspruch mischen sich das Erbe des sowjetischen Gesetzespositivismus und Rechtszynismus mit älteren Traditionsschichten und einem vergleichsweise niedrigen Ausbildungsstand vieler derjenigen Juristen, die noch unter dem alten System studiert haben. Um das geltende ungarische Recht festzustellen, muss die abweichende Rechtswirklichkeit einbezogen werden. Das macht die ungarische Rechtsentwicklung zugleich auch so spannend!
# Der Kampf mit dem totalitären Erbe der Vergangenheit und die fehlende Aufarbeitung – ist Ungarn ein europäisches Sorgenkind?
Küpper: Vom postsozialistsischen Musterknaben zum europäischen Sorgenkind – so lässt sich die ungarische Entwicklung der vergangenen Jahre mit einer gewissen Überspitzung beschreiben. Heute aber ist Ungarn eine Mischung aus positiven und negativen Elementen, aus Fortschritt, Rückschritt und Stagnation. Das macht Ungarn viel mehr zu einem fast „ganz normalen“ EU-Mitglied.
# Im ersten Halbjahr 2011 hatte Ungarn die EU-Ratspräsidentschaft inne. Konnte das ungarische Recht davon profitiert?
Küpper: Die EU-Ratspräsidentschaft hatte nur wenig unmittelbaren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Land. Wichtiger war die Einbindung der neuen Regierung, die nicht zuletzt wegen einer starken Anti-Westeuropa-Rhetorik gewählt worden war, in die Mechanismen der EU. Unabhängig von der Ratspräsidentschaft hat sich das ungarische Recht seit dem Ende des Sozialismus bedeutend fortentwickelt. Dennoch besteht weiter großer Reformbedarf. Viele der großen Kodices (BGB, ZPO, StGB) stammen noch aus sozialistischen Zeiten und sind trotz umfangreicher Ausbesserungsarbeiten für die neuen Verhältnisse nicht mehr wirklich brauchbar. Dasselbe trifft auf zahlreiche andere Materien zu. Da viele dieser Fragen vor allem technischer Natur sind, wird ihre Lösung von den politischen Scharmützeln kaum beeinträchtigt. Ungarns Recht und Rechtskultur sind damit Europa zurzeit deutlich näher, als es seine politische Kultur ist.
*Prof. Dr. Herbert Küpper ist wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht am Institut für Ostrecht München im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg. Als Honorarprofessor der Andrássy Gyula Deutschsprachigen Universität Budapest lehrt er regelmäßig an zahlreichen ungarischen Universitäten und hat zudem mehrfach für längere Zeit in Ungarn gelebt. Gerade ist im Verlag C.H.Beck seine „Einführung in das ungarische Recht“ erschienen, welche durch detaillierte Darstellung des geschriebenen Rechts aller Bereiche und der lebenden Rechtskultur das Verständnis für die Probleme der Transformation des Landes und der aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen weckt.
Prof. Dr. Herbert Küpper, Einführung in das ungarische Recht, Verlag C.H.Beck, 2011, XIX, 307 Seiten, kartoniert EUR 59,00, ISBN 978-3-406-56753-7, http://www.beck-shop.de/22179
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