Nachträgliche Befristung von unbefristeten Arbeitsverträgen am Beispiel von Saisonarbeitskräften

Ist es rechtlich zulässig, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

showimage Nachträgliche Befristung von unbefristeten Arbeitsverträgen am Beispiel von Saisonarbeitskräften

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) führte am 8.2.2010 (Az. 16 Sa 1032/09) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fort: Dies ist rechtlich zulässig.

Die Voraussetzung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine schriftliche nachträgliche Vereinbarung treffen, dass der zunächst unbefristete Arbeitsvertrag nunmehr zeitlich befristet sein soll. Das LAG Hessen betont, dass eine nachträgliche Befristung nur dann zulässig ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierüber nachträglich einigen. Die Befristung wäre unzulässig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Befristung anlässlich der Vertragsunterzeichnung aushändigt.

Weitere Voraussetzung: Es muss ein Befristungsgrund vorliegen. Hier bestand der Bedarf an der Arbeitskraft nur vorübergehend; ein gesetzlicher Befristungsgrund nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Arbeitnehmerin wurde nur während der Sommersaison gebraucht. Im Winter war das Feriencamp, in dem die Arbeitnehmerin beschäftigt war, geschlossen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Eine nachträgliche Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne Ihre vertragliche Zustimmung erfolgen. Sie haben also die Wahl, in einem unbefristeten oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis weiter zu arbeiten. Falls Sie das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses erreichen, haben Sie höchstens 3 Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht eine sogenannte Entfristungsklage einzureichen. Hierzu ist Ihnen zu raten, falls die nachträgliche Befristung an Formmängeln leidet oder ein Befristungsgrund nicht gegeben ist.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Achten Sie darauf, dass eine nachträgliche Befristung durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer erfolgt. Achten Sie auch darauf, dass der Befristungsgrund angegeben wird.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

07.07.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de