Sommer-Ausbildung zum Kran-Sachkundigen in Cuxhaven vom 20.-22.08.2012

Befähigte Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Kranen

 

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z.B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nicht- vorhanden sein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.

Befähigte Personen gemäss § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sach- kundige entsprechend § 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (BGV D 6)) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung sind dazu erforderlich.

 

Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Seminar werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung sind für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen, vermittelt.

Die Teilnehmer lernen an Hand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Vorschriften.

De­tail­lier­te In­for­ma­ti­o­nen fin­den In­te­res­sier­te un­ter:

 

http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-08-044-2.html