NRW-Innenminister, Ralf Jäger (SPD), hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlrecht als ein „Armutszeugnis“ für die Berliner Regierungskoalition bezeichnet. „Ein verfassungskonformes Wahlrecht ist das Fundament einer jeden Demokratie. Es ist beschämend für die Bundesregierung, dass Deutschland nach so kurzer Zeit und nur ein Jahr vor der Bundestagswahl wieder ohne gültiges Wahlgesetz dasteht“, kritisierte Jäger gegenüber den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe).
Laut Bundesverfassungsgericht ist vor allem die ungelöste Problematik sogenannter Überhangmandate mit den Vorgaben der Verfassung nicht vereinbar. „Ausgleichslose Überhangmandate verzerren den Wählerwillen“, erklärte Jäger. „Dass die Berliner Koalition gleichwohl unverändert an Überhangmandaten festhalten wollte, war alleine machtpolitischen Interessen geschuldet. Jetzt haben sie dafür die Quittung bekommen. Was wir brauchen, ist ein klares und faires Wahlrecht, das von einem breiten Konsens getragen wird“, erklärte Jäger. „Diesem Anspruch wurde das vorgelegte Gesetz in keiner Weise gerecht.“