Steuerstrafrechtler hält Steuerabkommen mit Schweiz für verfassungswidrig

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist womöglich nicht mit deutschem Recht vereinbar. „Das Abkommen verstößt gegen die Verfassung“, sagte der renommierte Steuerstrafrechtler Karsten Randt von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg der „Welt am Sonntag“. Es fehle der Zwang mitzumachen.

So könnten sich Steuerflüchtlinge dem Abkommen gänzlich entziehen, indem sie ihr Geld noch aus der Schweiz herausschaffen. Zudem würden Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung privilegiert. „Für sie ist die anonyme Abgeltungsteuer günstiger als eine Selbstanzeige“, sagte Randt. Der Experte bezeichnete diese Ungleichbehandlung als „Konstruktionsfehler“ des Abkommens. Nachverhandlungen hält er aber nicht mehr für möglich. Dafür sei es zu spät. Die SPD-geführten Bundesländer verweigern dem bereits im September 2011 unterzeichneten Abkommen trotz zwischenzeitlicher Nachbesserungen seit Monaten die Zustimmung. Nach den jüngsten Funden brisanter Steuerdaten Schweizer Banken glaubt auch Randt nicht mehr daran, dass das Abkommen Anfang 2013 in Kraft tritt. Er schätze die Wahrscheinlichkeit auf höchstens 20 Prozent. „Wenn das Abkommen jetzt noch durchgeht, wären alle Ermittlungen der vergangenen Monate hinfällig.“ Alle nach dem 21. September 2011 enttarnten Steuersünder könnten dann unter das Abkommen flüchten. „Damit würde der Ermittlungsapparat ad absurdum geführt“, so Randt gegenüber der „Welt am Sonntag“. Randt sprach davon, dass die Sache für alle Steuerflüchtlinge „so oder so im Fiasko enden“ könnte. Wenn das Abkommen doch komme, werde es zeitlich eng. „Denn bis Ende des Jahres müsste dann die Entscheidung stehen: Selbstanzeige, anonyme Abgeltung oder Fortsetzung der Steuerflucht in ein anderes Land.“ Für eine wasserdichte Selbstanzeige müssten vier bis acht Wochen eingeplant werden. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ wird mittlerweile erst für Ende November mit der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat gerechnet. Das umstrittene Abkommen sieht vor, dass in der Schweiz angelegtes Schwarzgeld legalisiert wird. Dafür ist eine pauschale Nachversteuerung vorgesehen. Die Steuerflüchtlinge bleiben anonym und können strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Als Alternativen bleiben die ebenfalls straffreie Selbstanzeige oder die Verschiebung des Vermögens in ein anderes Land. Zudem sollen Schweizer Banken künftig bei deutschen Kunden eine Abgeltungsteuer in Höhe des auch in Deutschland üblichen Satzes von rund 26 Prozent erheben.

Steuerstrafrechtler hält Steuerabkommen mit Schweiz für verfassungswidrig

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist womöglich nicht mit deutschem Recht vereinbar. „Das Abkommen verstößt gegen die Verfassung“, sagte der renommierte Steuerstrafrechtler Karsten Randt von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg der „Welt am Sonntag“. Es fehle der Zwang mitzumachen.

So könnten sich Steuerflüchtlinge dem Abkommen gänzlich entziehen, indem sie ihr Geld noch aus der Schweiz herausschaffen. Zudem würden Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung privilegiert. „Für sie ist die anonyme Abgeltungsteuer günstiger als eine Selbstanzeige“, sagte Randt. Der Experte bezeichnete diese Ungleichbehandlung als „Konstruktionsfehler“ des Abkommens. Nachverhandlungen hält er aber nicht mehr für möglich. Dafür sei es zu spät. Die SPD-geführten Bundesländer verweigern dem bereits im September 2011 unterzeichneten Abkommen trotz zwischenzeitlicher Nachbesserungen seit Monaten die Zustimmung. Nach den jüngsten Funden brisanter Steuerdaten Schweizer Banken glaubt auch Randt nicht mehr daran, dass das Abkommen Anfang 2013 in Kraft tritt. Er schätze die Wahrscheinlichkeit auf höchstens 20 Prozent. „Wenn das Abkommen jetzt noch durchgeht, wären alle Ermittlungen der vergangenen Monate hinfällig.“ Alle nach dem 21. September 2011 enttarnten Steuersünder könnten dann unter das Abkommen flüchten. „Damit würde der Ermittlungsapparat ad absurdum geführt“, so Randt gegenüber der „Welt am Sonntag“. Randt sprach davon, dass die Sache für alle Steuerflüchtlinge „so oder so im Fiasko enden“ könnte. Wenn das Abkommen doch komme, werde es zeitlich eng. „Denn bis Ende des Jahres müsste dann die Entscheidung stehen: Selbstanzeige, anonyme Abgeltung oder Fortsetzung der Steuerflucht in ein anderes Land.“ Für eine wasserdichte Selbstanzeige müssten vier bis acht Wochen eingeplant werden. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ wird mittlerweile erst für Ende November mit der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat gerechnet. Das umstrittene Abkommen sieht vor, dass in der Schweiz angelegtes Schwarzgeld legalisiert wird. Dafür ist eine pauschale Nachversteuerung vorgesehen. Die Steuerflüchtlinge bleiben anonym und können strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Als Alternativen bleiben die ebenfalls straffreie Selbstanzeige oder die Verschiebung des Vermögens in ein anderes Land. Zudem sollen Schweizer Banken künftig bei deutschen Kunden eine Abgeltungsteuer in Höhe des auch in Deutschland üblichen Satzes von rund 26 Prozent erheben.