Bundestagsabgeordnete von CSU, CDU und FDP haben den Entwurf für ein neues Meldegesetz verteidigt. „Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Datenschutzregelung im Meldegesetz dar“, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Er bezeichnete die Widerspruchslösung weiter als effizienteren Weg, der den Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ erspare.
Den Vorwurf, er habe mit der Widerspruchslösung im Interesse der Werber, Adresshändler und Inkasso-Unternehmer gehandelt, nannte er „bizarr“. Vielmehr habe er sich dafür stark gemacht, dass der Bürger sich durch ein allgemeines Widerpruchsrecht, an das er jährlich erinnert werden solle, besser als bisher gegen Werbung wehren könne. „Zu einer Diskussion meiner Vorschläge bin ich aber jederzeit bereit“, sagte Uhl. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz äußerte sich entsprechend. Das geforderte Datenschutzniveau im jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei besser als das bislang bestehende, sagte sie der Zeitung: „Weitere Verbesserungen werden aber jedenfalls nicht an der FDP scheitern“, zeigte auch sie sich gesprächsbereit. Von den Reaktionen auf den Gesetzentwurf sei sie durchaus überrascht gewesen. „Die Widerspruchslösung, über die sich jetzt manche Landespolitiker aufregen, geht doch über das Schutzniveau in deren eigenen Landesgesetzen hinaus.“ Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach, zeigte sich verwundert über die Kritik an dem vom Bundestag, aber noch nicht vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz. Er habe eine solche Diskussion noch nicht erlebt, sagte Bosbach der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Wieso man die Verbesserung der Datenschutzlage durch das verabschiedete Gesetz als Verschlechterung verkauft, das verstehe ich nicht.“ Zu Beginn der Woche war es zu einer Debatte über das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ gekommen, das Ende Juni vom Bundestag verabschiedet worden war. Kritiker fragten, warum der Bundestag aus einer zunächst vorgesehenen Einwilligungslösung, nach der die Bürger in eine Weitergabe ihrer Anschriften an gewerbliche Interessenten explizit einwilligen mussten, eine Widerspruchslösung gemacht hatte, bei der die Bürger ihre Ablehnung erklären müssen.