Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ohne Schufa

Neuer Pfändungsfreibetrag seit 01.07.2011!

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Seit Juli 2010 ist das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz“ In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Gerade Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen geraten aufgrund der eigenen finanziellen Situation schnell in die Lage sich zu verschulden, weil die Einnahmenseite durch Erwerbslosigkeit weg gebrochen ist. Der Gesetzgeber hat nun ein deutliches Signal zum Schutze der Schuldner gesetzt. Denn bislang war es so, dass ein Gläubiger immer die grundsätzliche Wahl hat, was gepfändet werden soll. So kam neben der Pfändung von Gegenständen auch die Pfändung von Einkommen, Sozialleistungen und Guthaben auf dem Konto in Betracht. Ein P-Konto können alle beantragen, unabhängig ob sie Schuldner sind oder nicht bzw. auch völlig unabhängig, ob eine negative Schufa existiert oder nicht.

Was versteht man nun genau unter einem P-Konto?

* Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
* NEU seit 01.07.2011: Beträge bis 1.028,89 Euro können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
* Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
* Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
* Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
* Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
* Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
* Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen
* Auf Kontoauszügen oder auf der Bankkarte findet sich kein Vermerk, dass es sich um ein P-Konto handelt

Für die noch kein Konto haben bzw. noch kein P-Konto führen können jetzt schnell und einfach in den Genuss eines P-Kontos kommen. Der gesamte Ablauf erfolgt online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet ohne bei Banken direkt vorzusprechen oder um ein P-Konto betteln zu müssen! Des weiteren dient eine MasterCard Kreditkarte zur Teilnahme am Zahlungsverkehr, was bei einem P-Konto nicht selbstverständlich ist.

Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie hier:

http://www.leben-ohne-schufa.de/p-konto.htm

Ihr
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http://www.leben-ohne-schufa.de

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Leben ohne Schufa
Sven Erfurt
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