Bertelsmann-Studie belegt: Leiharbeiter werden diskriminiert

Eine Information des Deutschen Schutzverbands gegen Diskriminierung e. V.

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Wir sind gegen Diskriminierung

Jena, 18. Juli 2012. Die Bertelmann Stiftung hat Ende März eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass Leiharbeiter diskriminiert werden. Die „entliehenen Beschäftigten“ verdienen manchmal gerade die Hälfte der Stammbelegschaft, weiß auch der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) durch viele Anfragen.

Die Diskussion um gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist nicht neu und sie wird weitergeführt. Wenn man die Jahre 2003 und 2010 vergleicht, so haben sich die Unterschiede in der Entlohnung zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeiter in nur ganz wenigen Bereichen angenähert. „Das ist die positive Darstellung der Studie“, kommentiert Uwe G. C. Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD. „Ich frage mich schon, ob man von Annäherung sprechen kann, wenn man sich die kalte Wahrheit der Zahlen verdeutlicht. Ein Beispiel: Ein Leiharbeiter in einem Metallberuf in Westdeutschland verdient durchschnittlich 1.500 Euro brutto, der Arbeiter aus der Stammbelegschaft bekommt für die gleiche Tätigkeit rund 2.990 Euro. Ist das annähernd der gleiche Betrag?“

Mindestlohn und Equal Pay

Seit 2011 gilt für die Zeitarbeitsbranche ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Der nächste Schritt, so Aart De Geus, Mitglied im Vorstand der Bertelsmannstiftung, müsse nun das Equal Pay, also die Gleichbezahlung der Leiharbeiter und der Stammbelegschaft sein. Die Unternehmen wollen auch künftig die Flexibilität von Zeitarbeit nutzen, so die Studie, und schlägt vor, Zeitarbeitnehmer, die länger als drei Monate im Entleihbetrieb tätig sind, den gleichen Lohn zu zahlen, wie der Stammbelegschaft. Dies würde 491.000 Zeitarbeitnehmern zu Gute kommen, die Kosten für die Gleichbehandlung gibt die Bertelsmann Stiftung mit 410 Millionen Euro an.

Tragen Zeitarbeiter die Last der Flexibilität?

„Offiziell werden Zeit- oder Leiharbeiter immer als Arbeitskraftreserven der notwendigen Flexibilität bezeichnet“, sagt Hoffmann. „Inoffiziell sieht das aber ganz anders aus. Die großen Konzerne gründen eigene Leiharbeitsfirmen, die ausschließlich den Konzern mit Billigarbeitskräften bestücken. Schon diese Tatsache wirft bei mir Fragen auf. Dass in der Realität also der Stellenabbau der Belegschaft mit einer Zunahme der Leiharbeiter einhergeht, will offensichtlich niemand sehen. Leiharbeit ist für die Unternehmen nur ein Werkzeug, um die Arbeitskosten zu senken.“ Immer wieder verhandeln Tarifpartner über die gleiche Bezahlung von Stamm- und Leiharbeitern. Ob das so genannte „Equal Pay“ überhaupt finanzierbar ist, bzw. von den Tarifpartnern gewollt ist, ist eine andere Frage. Fest steht, dass die Leiharbeit, so die Bundesagentur für Arbeit, im letzten Jahr um 5,3 Prozent angestiegen ist, der Zuwachs der Gesamtwirtschaft jedoch nur bei 2,6 Prozent. „Und das zeigt uns ganz deutlich, dass Unternehmen Stammarbeitsplätze durch Leiharbeiter ersetzen“, sagt Hoffmann. „Viele Leiharbeiter, die sich an unseren Verein wenden, fühlen sich diskriminiert. Wann wird der Gesetzgeber endlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankern, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu entrichten ist? Nur dann können Leiharbeiter vor dieser gesetzlich tolerierten Sklaverei befreit werden.“

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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