Schiffsfonds,Unterschiedsbetrag und die Krise: Wenn die „Steuerbombe“ tickt

Schadensersatz für Schiffsfonds Anleger.

showimage Schiffsfonds,Unterschiedsbetrag und die Krise: Wenn die "Steuerbombe" tickt

Schiffsfonds, Unterschiedsbetrag, Schiffsbeteiligung, Steuernachforderung, Steuernachzahlung, Hilfe, Anleger

Schiffsfonds wurden als Steuersparmodelle angepriesen. Für einige Anleger könnte diese Rechnung jedoch nicht aufgehen.

Ein vermeintlich harmloses Wort, das Anlegern vieler Schiffsfonds das Fürchten lehren kann: Unterschiedsbetrag. Vor allem dann, wenn ein Schiffsfonds als Steuersparmodell dienen sollte. Denn der Unterschiedsbetrag kann sich zu einer steuerlichen „Zeitbombe“ entwickeln, wenn die Laufzeit des Schiffsfonds endet oder wenn das Fondsschiff vorzeitig veräußert wird. Auch Fremdwährungskredite können diese steuerliche Spezialität relevant werden lassen. Was verbirgt sich hinter dem steuerlichen Unterschiedsbetrag und warum kann er Anlegern Schwierigkeiten bereiten?

Der Unterschiedsbetrag spielt bei zwei Aspekten eines Schiffsfonds eine Rolle. Zum einen beim Wert eines Schiffs und zum anderen bei Fremdwährungskrediten. Bei ersterem ist dies die Differenz zwischen dem Buchwert und dem geschätzten Marktwert eines Schiffs. In den Marktwert fließen neben dem zu erzielenden Preis des Schiffs auch stille Reserven ein. Bei Fremdwährungskrediten stellt der Unterschiedsbetrag das Wechselkursgefälle zwischen den verschiedenen Währungen dar. Ermittelt werden die verschiedenen Unterschiedsbeträge, wenn ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen wird oder ein Schiffsfonds die Besteuerung von der „normalen“ Gewerbesteuer auf die Tonnagebesteuerung umstellt. Wird ein Schiff nach Tonnage besteuert, wird nicht der tatsächliche Gewinn versteuert, sondern es wird ein pauschaler fiktiver Gewinn für die Besteuerung zu Grunde gelegt. Diesen Pauschalgewinn müssen die Anleger dann versteuern.

Wie wirken nun Unterschiedsbeträge steuerlich? Eine sofort spürbare Auswirkung auf die Besteuerung haben sie zunächst nicht – erst am Ende der Laufzeit des Fonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Unterschiedsbetrag steuerlich bedeutsam. Bei den Fremdwährungskrediten kommt es darauf an, wie sich das Kursgefälle entwickelt. Weist es einen positiven Differenzbetrag auf, wird dem Anleger ein zu versteuernder Gewinn zugerechnet; bei einem negativen Differenzbetrag kommt zu einer Verlustzuweisung. Beim Schiffswert legt die Fondsverwaltung den Marktwert des Schiffs fest. Meist wird versucht, diesen so gering wie möglich anzusetzen. Zu einem Konflikt kommt es üblicherweise dann, wenn eine Betriebsprüfung ansteht. Denn das Finanzamt tendiert dazu, den Marktwert möglichst hoch anzusetzen. Nicht betroffen sind Schiffsfonds, die von Anfang an nach Tonnage besteuerten.

In beiden Fällen kann der Unterschiedsbetrag am Ende der Laufzeit des Schiffsfonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Fonds zu dramatischen Folgen für die Anleger führen. Denn es kann zu nachträglichen Steuerforderungen kommen. Dadurch können im schlimmsten Fall sogar die Vorteile, die durch einen Wechsel zur Tonnagebesteuerung erzielt wurden, aufgehoben werden. Daher spielt der Unterschiedsbetrag gerade bei älteren Fonds, deren Laufzeitende unmittelbar bevorsteht oder bei Schiffsfonds, die während der aktuellen Krise Schiffbruch erleiden, eine Rolle. Anleger von Schiffsfonds, die von einer solchen Steuernachforderung betroffen sind oder die eine solche befürchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.

Weitere Informationen:

Schiffsfonds Infoportal

Unterschiedsbetrag Schiffsfonds

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de